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Alt 09.10.2005, 20:11   #1
DOB
TP-Member
 
Registriert seit: Sep 2003
DOB macht alles soweit korrekt

Rechnungen für viele Kleinbeträge? In welchem Umfang?


Hallo,

ich biete auf einer Internetseite eine Art Premium-Accounts an die einmalig 2,99 Euro kosten. Bisher erfolgt die Zahlung durch die User via SMS oder Telefon und ich erhalte von dem Anbieter über den das läuft jeden Monat eine Abrechnung über XY Euro (mit ausgewiesener USt) sowie eine entsprechende Überweisung. Das verbuche ich dann, schicke die USt-Voranmeldung raus und fertig.

Jetzt möchte ich als zusätzlichen Zahlungsweg noch PayPal anbieten. Hier würde das nun so laufen, dass sich die Beträge auf meinem PayPal-Konto sammeln und ich sie dann hier und da mal auf mein Bankkonto überweise. Von Paypal gibt's aber wohl keine Belege und jetzt frage ich mich wie ich das buche. Muss ich wenn ich zb jeden Tag 15 x 2,99 Euro per Paypal bekomme jedes Mal eine Rechnung schreiben&abheften und alles einzeln verbuchen oder wie muss ich hier vorgehen?

Viele Grüße,
DOB

Geändert von DOB (09.10.2005 um 20:13 Uhr).
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Alt 10.10.2005, 12:35   #2
Guest
 
Registriert seit: May 2005
boundles kann nur besser werden
Paypal ist ja ein E-Geld Institut, also scheinbar sowas ähnliches wie ne Bank. Ich persönlich buche jeden Posten einzeln. Schließlich ist der über Paypal zahlende Kunde dein Kunde. Paypal dagegen ist NICHT dein Kunde. Genauso gibt es ja zum Beispiel 2CheckOut, eine US Firma die auch so ähnlich funktioniert wie Paypal. Unterschied. Die sind keine Payment Prozessors sondern betrachten sich selbst als Retailer. Nach deren Rechtsauffassung wären deine Kunden ihre Kunden und sie dein Kunde. Folge wäre dass man oft keine Mehrwertsteuer zahlen muss, da der Kunde ja in den USA ist, die Leistung somit nicht steuerbar. Zahlt nun ein EU Kunde über 2CheckOut so könnte man die MwSt damit umgehen. Da sagt der Gesetzgeber aber es kommt auf den Empfängerhorizont des Kunden an. Wenn der glaubt dein Kunde zu sein dann isser das auch und du musst dann doch MwSt zahlen. Selbst bei 2CheckOut die ein Retailer sein wollen wäre der Endverbraucher also dein Kunde. Dann ist das bei Paypal die ja Payment Prozessor und E-Geld Institut sind erst recht so. Daher würde ich auf jeden Fall sagen dass der Endkunde dein Kunde ist und somit jede einzelne Zahlung auch einzeln zu buchen.
Ich persönlich drucke nicht jede einzelne Position aus, das würde finanziell einfach in keinem Verhältnis stehen (ich kriege monatlich über 1200 minizahlungen). Ich mache daher einfach Listen mit der jeweiligen Position. Ich habe dazu schonmal ein Thread aufgemacht. Den such ich gleich mal raus...
boundles ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2005, 12:43   #3
Guest
 
Registriert seit: May 2005
boundles kann nur besser werden
http://www.traum-projekt.com/forum/9...-muss-eur.html

Das oben ist der Thread. Allerdings muss man ja bedenken, wenn zum Beispiel ein Einzelhandel Waren verkauft, dann druckt er ja auch nicht für jeden Joghurt eine Din A4 Seitige Rechnung aus. Listen MÜSSEN zulässig sein, anders ist das garnicht denkbar.
boundles ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2005, 15:52   #4
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
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Ort: Berlin
fridge bringt sich richtig ein
Listen sind zulässig!!!

Gemäß §14 UStG können mehrere miteinander verbundende Urkunden die Anforderungen an eine richtige Rechnung erfüllen. Dazu gab es wieder mal vor kurzem ein BMF-Schreiben.
__________________

fridge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2005, 16:04   #5
Guest
 
Registriert seit: May 2005
boundles kann nur besser werden
@Fridge: Glaubst du in der Buchhaltung sind Listen auch zulässig, wenn ich also Umsätze von verschiedenen Personen auf einer Liste aufliste. Muss ja eigentlich, denn wie gesagt, Aldi kann ja nicht für jeden Joghurt eine Din A4 Seite ausdrucken, oder ?
boundles ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2005, 16:38   #6
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
fridge bringt sich richtig ein
Buchhaltung = Handelsrecht/Ertragsteuerrecht

da geht es um die Glaubhaftmachung ob Einnahmen oder Ausgaben erzielt wurden.

Wenn aus den Urkunden genau das hervor geht, warum sollte das nicht reichen??

Ausserden muss die Finanzbuchhaltung so angelegt sein, das ein sachverständiger Dritter innerhalb kurzer Zeit sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle verschaffen können muss. Das heißt, dass Du irgendwie erkennbar machen solltest, das es sich um Sammelrechnungen etc. handelt
__________________

fridge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2005, 01:16   #7
DOB
TP-Member
 
Registriert seit: Sep 2003
DOB macht alles soweit korrekt
Muss ich denn, wenn ich eine Liste führe die vom Finanzamt akzeptiert wird trotzdem noch jeden Betrag einzeln buchen? Wenn das Finanzamt meine Liste akzeptiert und meine Buchung dann mit dem Betrag "unter dem Strich" der Liste übereinstimmt, dann müsste doch auch 1 Buchung im Monat statt zB 100 oder 1000 reichen, oder? Das erleichtert es ja nicht nur mir sondern auch dem Finanzamt, Steuerprüfer (?).

Viele Grüße,
DOB
DOB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2005, 13:00   #8
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
fridge bringt sich richtig ein
@DOB: lies mal mein letztes posting, letzter Absatz
__________________

fridge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.10.2005, 19:30   #9
DOB
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Registriert seit: Sep 2003
DOB macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von boundles
Paypal ist ja ein E-Geld Institut, also scheinbar sowas ähnliches wie ne Bank. Ich persönlich buche jeden Posten einzeln. Schließlich ist der über Paypal zahlende Kunde dein Kunde. Paypal dagegen ist NICHT dein Kunde.
Deswegen meine Nachfrage. Wie gesagt denke ich auch, dass eine Buchung für alle Posten reichen sollte wenn ohnehin eine Liste statt Rechnungen erstellt wird, aber ich wollte lieber nochmal nachfragen
DOB ist offline   Mit Zitat antworten
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