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Alt 12.10.2005, 03:00   #1
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kleingewerbe etc


hallo,
also ich hab jetzt satte 5 stunden hier das faq und extrem viele threads durchgelesen und will einfach nochmal prüfen, ob ich da richtig liege

also ich bin student und will ein kleingewerbe für webdesign gründen:
als erstes geh ich zum zuständigen gewerbeamt und beantrage ein kleingewerbe.
ist das ok, wenn ich bei tätigkeit, internetagentur und eventmanagment eintrage und in erster linie nur webseiten erstelle, oder is das zu weit schweifig und nicht zulässig?

nach gewisser zeit bekomm ich vom fa post und kreuze da an, das ich von der ust nach §19 befreit werden will.
ich werde folglich nicht mehr als 4200€ im jahr verdienen, da ich ja weiter bafög beziehen will.
muss ich nun als kleingewerbler und von ust befreiter eine steuererklärung machen bzw was sonst noch (zb. EÜR)? wenn ja, wann wäre die erste fällig (schon bis zum 31.05.2006)?
wenn eine steuererklärung fällig ist, welche teile muss ich da ausfüllen bzw sind für mich wichtig?

wenn ich maximal 4200€ im jahr verdiene, hat das einen einfluss auf das kindergeld, bzw muss ich das einkommen melden?

was kostet eigentlich so eine anmeldung als kleingewerbe?

mfg tilo

Geändert von jdjoker (12.10.2005 um 03:03 Uhr).
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Alt 12.10.2005, 09:33   #2
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Zitat:
muss ich nun als kleingewerbler und von ust befreiter eine steuererklärung machen bzw was sonst noch (zb. EÜR)?
Die ist auf jeden Fall zu erstellen.
"Mantelbogen und Anlage GSE inkl. EÜR"
Wenn weitere Einkünfte vorliegen natürlich auch die entsprechenden Vordrucke.

Die Steuererklärung wird immer für ein Kalenderjahr abgegeben und somit wäre dies für das Jahr 2005, da du in diesem Jahr mit der gewerblichen Tätigkeit begonnen hast. Diese wäre dann grds. bis zum 31.5.2006 abzugeben, sofern keine Fristverlängerung vorliegt.

Zitat:
wenn ich maximal 4200€ im jahr verdiene, hat das einen einfluss auf das kindergeld, bzw muss ich das einkommen melden?
Beim Kindergeld dürfen Einkünfte und Bezüge die magische Grenze von 7.680 EUR nicht übersteigen. Inwieweit bzw. ob überhaupt das BaFÖG in die Berechnung einbezogen wird weiß ich nicht. Ich denke jedoch, dass dies nicht der Fall sein wird.

Zitat:
was kostet eigentlich so eine anmeldung als kleingewerbe?
Teurer als 40 EUR darf die nicht kommen; behaupte ich jetzt einfach mal von dem was ich bisher hier gelesen habe.

Gruß
Sven
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Alt 12.10.2005, 13:15   #3
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danke schonmal, aber mir is noch was eingefallen

wenn ich irgendwann das gewerbe mal wieder abmelde, dann muss ich auch keine steuererklärung mehr machen?

wenn ich jetzt das gewerbe anmelde, muss ich aber privat keine steuererklärung machen?

kann ich die steuererklärung einfach mit wiso sparbuch oder der lexware software machen, oder sind die meistens fehlerhaft?

meine krankenkasse gibt für die familienversicherung vor, das ich nicht mehr als 345€ im monat verdienen darf, berechnen die das auch aufs jahr oder wirklich monatlich, dh. wenn ich im jahr halt unter 345*12=4140€ liege, aber in einem monat zb mal 500 bekomme für einen auftrag?

ist das ok, wenn ich bei tätigkeit, internetagentur und eventmanagment eintrage und in erster linie nur webseiten erstelle, oder is das zu weit schweifig und nicht zulässig?

danke und gruss tilo
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Alt 12.10.2005, 13:39   #4
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Zitat:
wenn ich irgendwann das gewerbe mal wieder abmelde, dann muss ich auch keine steuererklärung mehr machen?
Das hängt vom Einzelfall ab.

Zitat:
wenn ich jetzt das gewerbe anmelde, muss ich aber privat keine steuererklärung machen?
????
Es wird eine Steuererklärung abgegeben, in der deine gesamten Lebensverhältnisse festgestellt werden und diese dann besteuert werden. Da gibt es kein betrieblich oder privat. Du musst den Mantelbogen und die Anlage GSE ausfüllen.

Zitat:
kann ich die steuererklärung einfach mit wiso sparbuch oder der lexware software machen, oder sind die meistens fehlerhaft?
Wenn, dann ist derjenige fehlerhaft, der davor sitzt und zu jeder Nachfrage "ja, doppelte Haushaltsführung habe ich, zumal ich zu Hause etwas essen muss und auf der Arbeit auch" und "Sonderabschreibung § 7g Abs. 1 EStG mach ich geltend, obwohl ich keine Ansparrücklage gebildet habe". Hauptsache mein Gewinn wird gemindert. Das Programm kann nur so schlau sein wie der Mensch davor.

Zitat:
berechnen die das auch aufs jahr oder wirklich monatlich,
Das wird aufs Jahr berechnet. Aber waren das wirklich 345 EUR?

Zitat:
ist das ok, wenn ich bei tätigkeit, internetagentur und eventmanagment eintrage und in erster linie nur webseiten erstelle, oder is das zu weit schweifig und nicht zulässig?
am besten mal bei der Beantragung fragen. Ich finde es zumindest in Ordnung.
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Alt 12.10.2005, 19:46   #5
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Zitat:
Es wird eine Steuererklärung abgegeben, in der deine gesamten Lebensverhältnisse festgestellt werden und diese dann besteuert werden. Da gibt es kein betrieblich oder privat. Du musst den Mantelbogen und die Anlage GSE ausfüllen.
wenn ich dann kleingewerbler bin und von der ust befreit, kann ich dann trotzdem zb nen neuen pc oder tankkosten absetzen, theoretisch nicht, weil ich ja von der ust befreit bin oder?

Zitat:
Du musst den Mantelbogen und die Anlage GSE ausfüllen.
ich weiss es ist ne doofe frage, aber da ich ja student bin und bisher noch nie was mit steuererklärung zu tun hatte, was muss da noch alles so rein ausser persönliche daten? also was sollte man noch sammeln oder was wäre sinnvoll?
gibt es irgendwo den mantelbogen und die anlage gse online zum ankuckn, damit ich nen eindruck davon erhalte und eventuell ne konkrete frage dazu stellen kann?

mfg und danke tilo
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Alt 12.10.2005, 19:51   #6
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Zitat:
wenn ich dann kleingewerbler bin und von der ust befreit, kann ich dann trotzdem zb nen neuen pc oder tankkosten absetzen, theoretisch nicht, weil ich ja von der ust befreit bin oder?
Doch, natürlich kannst du diese Kosten als Betriebsausgaben ansetzen. Du darfst dir nur nicht die Vorsteuer abziehen.

Schau mal in die FAQ Kleinunternehmer in diesem Unterforum.

Zitat:
gibt es irgendwo den mantelbogen und die anlage gse online zum ankuckn, damit ich nen eindruck davon erhalte und eventuell ne konkrete frage dazu stellen kann?
Schau mal in meine Signaut unter Linkliste Steuerrecht. Da gibt es irgendwo auch Vordrucke ganz unten.
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Alt 12.10.2005, 21:10   #7
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Zitat:
Doch, natürlich kannst du diese Kosten als Betriebsausgaben ansetzen. Du darfst dir nur nicht die Vorsteuer abziehen.
als geb ich den vollen (normalen) preis an, ohne sozusagen die 16% abzuziehen?
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Alt 12.10.2005, 21:22   #8
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Richtig, Bruttobetrag als Betriebsausgabe
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Alt 12.10.2005, 21:28   #9
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und hab ich da chancen irgendetwas wiederzubekommen oder wie funktioniert das?
denn meine einnahmen sind ja ohne ust?

danke und gruss tilo
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Alt 12.10.2005, 21:37   #10
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Als Kleinunternehmer hast du nichts mit Umsatzsteuer zu tun (Ausnahme: Auslands-Geschäfte) und somit kannst du auch keine Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück bekommen, da du ja auch keine zahlst.

Du hast lediglich am Ende des Jahres im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die Möglichkeit Geld zurückzubekommen. Das hängt dann von den Einkommensteuervorauszahlungen ab und wieviel du letztlich zahlen musst. Je nachdem kann sich eine Erstattung ergeben. Wenn du keine Vorauszahlungen geleistet hast, sei es durch Lohnsteuer oder durch echte vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlungen, bekommst du auch nichts wieder.

Gruß
Sven
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Alt 13.10.2005, 01:08   #11
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da ich ja student bin und nix ausser dem einkommen durch das kleingewerbe hab, kann ich somit auch nix zurück bekommen, richtig?

gibts noch andere tipps bei der anmeldung als kleinunternehmer? kann man da irgendwas leicht falsch machen, vorallem bei dem schreiben was man dann vom fa bekommt?

ich dank dir, das du meine ganzen fragen so schnell beantwortest, das hilft mir wirklich sehr viel.
ps: kann ich dich notdürftig auch mal im icq adden und dich noch nen paar sachen fragen, die mir in den nächsten tagen noch unklar sind, oder hast du das nicht so gern?
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Alt 13.10.2005, 10:23   #12
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Zitat:
da ich ja student bin und nix ausser dem einkommen durch das kleingewerbe hab, kann ich somit auch nix zurück bekommen, richtig?
richtig

Zitat:
gibts noch andere tipps bei der anmeldung als kleinunternehmer? kann man da irgendwas leicht falsch machen, vorallem bei dem schreiben was man dann vom fa bekommt?
Tipps gibt es nicht, aber Antworten hier im Forum.

Zitat:
ps: kann ich dich notdürftig auch mal im icq adden und dich noch nen paar sachen fragen, die mir in den nächsten tagen noch unklar sind, oder hast du das nicht so gern?
1. musst du dann schon richtig Glück haben mich darin zu erwischen, weil ich so gut wie nie drin bin
2. will ich das auch nicht, weil ich es einfach vom Gesetz her nicht darf
__________________
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Alt 13.10.2005, 13:09   #13
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fridge bringt sich richtig ein
Exclamation

Zitat:
Zitat von Saxoflyer
2. will ich das auch nicht, weil ich es einfach vom Gesetz her nicht darf
@jdjoker:

Zitat:
§ 2 StBerG: Geschäftsmäßige Hilfeleistung 1 Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind. 2 Dies gilt ohne Unterschied für hauptberufliche, nebenberufliche, entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit.
Zitat:
§ 3 StBerG: Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen 1 Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen sind befugt:
1. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer,
2. Partnerschaftsgesellschaften, deren Partner ausschließlich die in Nummer 1 und 4 genannten Personen sind,
3. Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften,
4. etc., etc.
alles klar??
__________________

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