Die ist auf jeden Fall zu erstellen.muss ich nun als kleingewerbler und von ust befreiter eine steuererklärung machen bzw was sonst noch (zb. EÜR)?
"Mantelbogen und Anlage GSE inkl. EÜR"
Wenn weitere Einkünfte vorliegen natürlich auch die entsprechenden Vordrucke.
Die Steuererklärung wird immer für ein Kalenderjahr abgegeben und somit wäre dies für das Jahr 2005, da du in diesem Jahr mit der gewerblichen Tätigkeit begonnen hast. Diese wäre dann grds. bis zum 31.5.2006 abzugeben, sofern keine Fristverlängerung vorliegt.
Beim Kindergeld dürfen Einkünfte und Bezüge die magische Grenze von 7.680 EUR nicht übersteigen. Inwieweit bzw. ob überhaupt das BaFÖG in die Berechnung einbezogen wird weiß ich nicht. Ich denke jedoch, dass dies nicht der Fall sein wird.wenn ich maximal 4200€ im jahr verdiene, hat das einen einfluss auf das kindergeld, bzw muss ich das einkommen melden?
Teurer als 40 EUR darf die nicht kommen; behaupte ich jetzt einfach mal von dem was ich bisher hier gelesen habe.was kostet eigentlich so eine anmeldung als kleingewerbe?
Gruß
Sven


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