Nein, der Künstler hat nicht pecht. Das Deutsche Urheberrecht sagt ganz klar, daß jedes Werk (soweit es eine entsprechende Schöpfungshöhe erreicht hat, was soviel bedeutet, daß es nicht vom Durchschnittsbüger reproduziert werden kann) automatisch und ohne Kennzeichnung geschützt ist. Die Verwendung darf dann auch nur mit der Genehmigung des Künstlers erfolgen..


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