Wenn du Kleinunternehmer bist ist das egal. Die speziellen Rechnungsanforderungen sind nur für den Vorsteuerabzug interessant, der bei Kleinunternehmern ja eh wegfällt.Ab welcher Höhe brauche ich eine Rechnung, bis wohin reicht ein Kassenbon (ich bin Kleinunternehmer, es geht hier um Rechnungen z.B. aus dem MediaMarkt oder Buchhandel,...)? Waren dass um die 100 EUR?
Was unterscheidet die beiden (Rechnung und Kassenbon), dass die Rechnung irgendwann Pflicht (?) ist?
Ansonsten ist die Kleinbetragsgrenze 100 EUR.
Die Unterscheidung liegt in § 14 Abs. 4 UStG und in §§ 33 UStDV
http://bundesrecht.juris.de/bundesre...1980/__14.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesre...1980/__33.html
RichtigHier habe ich gelesen, dass diese bis zu einer Höhe von 35 EUR voll vom Gewinn abzugsfähig sind.
Das reicht aus. Wäre natürlich super wenn man die Belege kontiert und dann das Konto "Kundenpräsent" oder was auch immer auf den Beleg schreibt.Reicht es aus, wenn ich den Bon aufhebe und den Wert in der Steuererklärung mit "Kundenpräsent" deklariere?
Das Personal hat da gar nichts drauf zu vermerken. Du musst die Namen der Geschäftspartner draufschreiben und den Grund des Geschäftsessens (der Begriff Geschäftsessen reicht nicht) und ganz wichtig. Schön darauf achten, dass auch tatsächlich 100 % als Betriebsausgabe anerkannt werden (EuGH-Rechtsprechung) und nicht nur die 70 % lt. dt. Gesetz.Drittes und letztes Thema sind Geschäftsessen. Geht da auch ein Eis durch (überzogen)? Reicht auch ein Besuch in einer Cocktailbar? Was hat das Personal auf der Rechnung zu vermerken?
Sicher wird da je nach Berater ganz unterschiedlich entschieden, wie sind hier also die Erfahrungen?
Falls noch mehr drauf stehen muss bitte ergänzen, kenn' mich mit den formellen Anforderungen bei Bewirtungskosten nicht so gut aus.
Gruß
Sven


LinkBack URL
About LinkBacks

Zitieren