Hallo.
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Zitat von LazTaner
Im Sommer endete der Vertrag
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Also ein befristetes Arbeitsverhältnis das keiner Kündigung bedarf?
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Zitat von LazTaner
Mündlich jedoch wurde der Vertrag um ein Jahr verlängert.
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Auf schriftliche Verlängerung bestehen bei Interesse an einer Weiterbeschäftigung.
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Zitat von LazTaner
Könnte sie sagen, dass sie sofort bereit zum Einsatz wäre oder zählt die Kündigungsfrist vom ersten Vertrag
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Es scheint ja keine Kündigungsfrist zu geben. Und sofort geht auch nicht, da sie ja "bis Sommer" in der Pflicht steht.
Hier hilft wohl nur genaues Lesen des Arbeitsvertrages, besonders die Passagen über Beginn und Ende.
Gruß
Toni
p.s.

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