Hallo.Also ein befristetes Arbeitsverhältnis das keiner Kündigung bedarf?Zitat von LazTaner
Auf schriftliche Verlängerung bestehen bei Interesse an einer Weiterbeschäftigung.Zitat von LazTaner
Es scheint ja keine Kündigungsfrist zu geben. Und sofort geht auch nicht, da sie ja "bis Sommer" in der Pflicht steht.Zitat von LazTaner
Hier hilft wohl nur genaues Lesen des Arbeitsvertrages, besonders die Passagen über Beginn und Ende.
Gruß
Toni
p.s.Dieses Posting stellt in keinster Weise eine Rechtsberatung dar!


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