Hm, läuft doch alles über Dein Gewerbe - also sollte es eigentlich kein Problem sein, wohin die Lieferungen gehen.
Hi Leute,
ich habe vor kurzem meinen Hauptwohnsitz und somit auch mein Gewerbe verlegt. Größere Lieferungen lasse ich allerdings immer noch an die alte Adresse schicken, weil ich dort meine Werkstatt habe und ich hier am neuen Wohnsitz oft gar nicht da bin um Lieferungen entgegen zu nehmen.
Einige Anbieter schicken daher auch immer noch die Rechnung an die alte Adresse... ist das in Ordnung?! Oder gehe ich das Risiko ein das das FA diese Rechnungen nicht anerkennt?
Hm, läuft doch alles über Dein Gewerbe - also sollte es eigentlich kein Problem sein, wohin die Lieferungen gehen.
</andy>
Jetzt bauen wir´09 + ´10
Naja... vielleicht hab ich mich blöd ausgedrückt: Die Anschrift der Rechnungen, die ich derzeit absetze, entspricht nicht mehr der Adresse meines Betriebs (laut Gewerbeanmeldung).
Klar gehen die an meinen Namen und ich kann ja auch nachweisen das ich fast 3 Jahre an der alten Adresse gearbeitet habe... es ist halt nur die Frage, ob das rechtlich so in Ordnung ist.
ich wäre da vorsichtig, das FA hat da manchmal echt einen an der Schüssel
einer Bekannten ist bei Steuerprüfung folgendes passiert:
Rechtsform des Betriebes war innerhalb des Prüfungszeitraums von vorher Privatunternehmen auf GmbH umgestellt worden, soweit kein Problem:
Aber: in den ersten Monaten - als der Betrieb schon GmbH war - gab' es von ein paar wenigen, "alten" Lieferanten noch Rechnungen an die "alte" Betriebsanschrift, also ohne den Zusatz "GmbH" (Adresse, Name usw. hatte sich sowieso nicht geändert)
Diese Rechnungen ohne den Zusatz "GmbH" wollte das liebe FA dann weder als Betreibsausgaben noch als vorsteuerabzugsfähig anerkennen, musste die Inhaberin alle rückwirkend von den Lieferanten "korrigieren" lassen
eine super sinnvolle ABM die bestenfalls dem Ego des Betreibsprüfers irgendwas gebracht hat ...![]()
also Thomas, ich glaube da muss ich mal für das FA streiten. Du liegst hier völlig falsch.Zitat von Thomas
Der Einzelunternehmer (Dein Privatunternehmen) und die GmbH sind zwei völlig verschiedene Schuhe. Sicher in der Gesamtbetrachtung erscheint das Verhalten des FA seltsam, aber rechtlich ist das eindeutig. Und wenn er für den Übergangszeitraum keine neuen Rechnungen besorgt hat, kann er sich die Vorsteuer nunmal nicht abziehen. Die Vorschrift dient ja auch zum Schutz der Unternehmen, die sich korrekt verhalten.
Also ich finde das völlig ok, wenn das Fa in einem solchen Fall so reagiert. Im übrigen halte ich das auch für eine schlechte Beratungsleistung des StB, denn der sollte bei einem Formwechsel auf genau diese Fallstricke hinweisen.
Fridge
das das juristisch richtig ist, weiß ich auch, trotzdem eine überflüssige Aktion:
Betrieb bestand schon seit über 15 Jahren, mit den Lieferanten bestanden teilweise ähnlich alte Geschäftsbeziehungen, da ist es nahezu "normal", dass einfach aus lauter Gewohnheit die Rechnungen mit gewohnter Adresse weiterlaufen, trotz Mitteilung, dass sich da was geändert hat. Und weder Rechungssteller noch Rechnungsempfänger fällt das im üblichen Betruiebsablauf auf ...
Es sind nicht alle Leute "eingefleischte" Buchhalter, die den ganzen Tag nix anderes zu tun haben, als auf solche Kleinigkeiten zu achten.
Viel wichtiger ist es unsereins Klein-Betrieben (die die Buchhaltung neben dem normalen Geschäftsbetrieb ohne Ausbildung dafür auch noch machen), zu kontrollieren, ob Mengen/Preise/Gutschriften/Rabatte korrekt auf der Rechnung stehen
Wenn das stimmt wird die Rechnung abgeheftet und fertig!
Und: was waren die "korrigierten" Rechnungen??? - genau die gleichen wie vorher, bloß dass da im besten Fall ein neues Adressetikett drüber geklebt wurde - "wenn es denn der Wahrheitsfindung dient"![]()
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Ok, wie dem auch sei, ich habe heute Nachmittag mal die meisten meiner Lieferanten angerufen (so viele sind es ja auch nicht) und sie nochmals gebeten die Rechnungen separat an die neue Adresse zu senden bzw. zu adressieren.
Ich denke das Thema hat sich damit erledigt, danke für die hilfreichen Beiträge!
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