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Alt 25.10.2005, 00:32   #1
TP-Insider
 
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joextra ist auf einem guten Weg

gesetzliche kk & einkommensnachweis


hallo,

hab vor kurzem ein schreiben von meiner krankenkasse bekommen das ich denen eine kopie meines letzten einkommensteuerbescheids senden soll. da ich aber seit april selbstständig bin habe ich keinen (bekommt man den nicht ende/anfang des jahres?). für so einen fall steht im brief das ich denen einen einkommensnachweis in form einer voraussichtlichen billanz oder gewinnschätzung schicken soll. meine frage ist nun wie so eine billanz/gewinnschätzung aussehen muss.
weiter unten im brief steht was von amtlichen nachweis. wie ist das gemeint?
das ganze soll ich denen bis 2.11 zukommenlassen.

thx
joextra ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 25.10.2005, 13:43   #2
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Benutzerbild von fridge
 
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fridge bringt sich richtig ein
lies' Dir mal diesen Thread durch...
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Alt 25.10.2005, 16:52   #3
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joextra ist auf einem guten Weg
hab ich schon. bringt mir aber nichts, da es da ums überbrückungsgeld geht. sonst hätte ich ja keinen eigenen thread angefangen.
joextra ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2005, 18:31   #4
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Benutzerbild von fridge
 
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fridge bringt sich richtig ein
Gewinn schätzen heißt halt Gewinn schätzen. Nimm Dir eine Kristallkugel und schau mal feste rein, vielleicht entdeckst Du ja Dein zukünfigtes Ergebnis

ne Spaß beiseite, mit schätzen meinen die auch die vergangenheitserfahrungswerte nutzen. Tendenzen in der vergangenheit in die zukunft vorschreiben etc... halt eine gut schätzung oder eine schlechte, wie man braucht...(für die bank immer sehr sehr sehr gut, für alle anderen extrem schlecht )
__________________

fridge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2005, 19:02   #5
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joextra ist auf einem guten Weg
ja, gibts den dafür eine form an der man sich orientieren kann? muss man das für jeden monat machen? stehen einnahmen und ausgaben drin?
joextra ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2005, 21:03   #6
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Benutzerbild von duna
 
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duna ist auf einem guten Weg
Schätz deinen Gewinn mal lieber niedriger ein. In diesem Fall kann´s dir zwar passieren, dass du nachzahlen musst.
Denn zurückbekommen tust du nix, wenn du doch weniger verdienst, als angegeben.
__________________
Träume nicht dein Leben
– lebe deinen Traum!
duna ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2005, 01:01   #7
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2004
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joextra ist auf einem guten Weg
danke für den tipp. jetzt bräuchte ich nur eine vorlage o.ä. am besten schnell, weil ich das so langsam abgeben muss. sonst berechnen die mir genau so viel wie jetzt. und 360 € im monat ist ne ordentliche belastung
joextra ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.10.2005, 09:19   #8
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
fridge bringt sich richtig ein
mensch da gibt es keine vorlage für, musst' schon Deinen kopf ein bißchen anstrengen

Schätze Deine einnahmen und ausgaben, wenn du das nicht kannst, dann solltest du schnell deine slebständigkeit aufgeben, weill es ein desaster geben wird

wenn du nicht weist wie du schätzen sollst, dann lies' das
__________________

fridge ist offline   Mit Zitat antworten
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