Wenn es öfters vorkommt, dann ergänze doch deinen Gewerbeschein.
Bei ordentlicher Abrechnung sehe ich da keinerlei Probleme. Für so etwas gibt es dann auch solide Steuerberater.
Gunder
Hallo,
ich erhalte Überbrückungsgeld, habe meinen eigenen Laden und bin hauptberuflich selbständig tätig. Nebenbei habe ich auf der Baustelle ausgeholfen. Für 400€ im Monat. Soll ich das nun als Nebenjob angeben und riskiere ich dann Ärger mit dem Arbeitsamt? Oder soll ich dem Arbeitgeber eine Rechnung im Namen meiner Firma schreiben? Dann müsste ich allerdings auch USt. abführen......
Was ist besser bzw. erlaubt?
ndongmo
Wenn es öfters vorkommt, dann ergänze doch deinen Gewerbeschein.
Bei ordentlicher Abrechnung sehe ich da keinerlei Probleme. Für so etwas gibt es dann auch solide Steuerberater.
Gunder
Das Problem ist, der AG will unbedingt diese 400€ angeben, für seine Steuer. Jetzt weiß ich nicht, ob ich das unterschreiben soll, oder ob ich nicht doch lieber eine Rechnung schreibe.
Kann mir da jemand genaueres sagen?
ndongmo
GunderAchtung: keine individuelle Rechtsberatung!!!
Jupp
=> Steuerberater
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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