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Künstliche/Imaginäre Ausgaben/Einkünfte
Hallo
Ich habe wieder einen etwas verzwickten Fall...:
Person A hat ein Gewerbe und verdient im Jahr 2005 beispielsweise 10.000,- EUR (damit wäre der sonst vorhandene Kindergeldanspruch der Eltern weg).
Person B hat ebenfalls ein Gewerbe, verdient im Jahr 2005 aber nur 5.000,- EUR.
Nun könnte B für A eine Rechnung über z.B. 2500,- EUR schreiben, die den Gewinn von A auch 7.500,- runter drückt, und von B auf ebenfalls 7.500,- hoch drückt.
Im nächsten Jahr schreibt A an B eine Rechnung über den gleichen Betrag, damit das Geld zumindest auf dem Papier wieder ausgeglichen ist.
Damit hätte A und B jeder einen großen Vorteil:
A würde im Jahr 2006 sowieso den Kindergeldanspruch verlieren. Daher machen die 2.500,- EUR ekstra Einnahmen im Januar nichts.
A's Eltern müssten aber nicht das Kindergeld für 2005 zurückzahlen.
B bekommt durch die ekstra Einnahme in 2005 keine Probleme.
In 2006 hat B allerdings eine ekstra Ausgabe von 2.500 EUR, und kann damit mehr verdienen.
In Rechnung könnte man ja z.B. Dienstleistungen stellen.
Die theoretischen Buchungen, das A von B eine Leistung bestellt, und B von A später eine andere Leistung bestellt ist eigentlich vollkommen in Ordnung und plausibel.
Was mich allerdings an der ganzen Sache stört, ist der Zweck dabei.
Bin ich nun an einer Stelle angelangt, wo die Moral entscheidet was man macht? Oder gibt es hier eine Gesetzeslage zu beachten?
(Ist die Rechnungsstellung einer Dienstleistung erlabut, obwohl Sie - im gegenseitigem Einverständniss - nicht erbracht wird? Das kann doch auch gar nicht geprüft werden...)
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