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Zu unrecht berechnete MwSt als Ausgaben geltend machen ?
Wenn einem ein Unternehmen zu unrecht MwSt berechnet und man diese nicht zurück bekommt, kann man die dann trotzdem in der Einkommenssteuererklärung als Ausgabe geltend machen ? Oder heisst es dann zu unrecht bezahlte MwSt ist keine Firmenausgabe ?
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