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Thema: Arbeitgeber im Ausland, Dienstsitz im Inland

  1. #1
    TP-Newbie zaborskym macht alles soweit korrekt
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    Question Arbeitgeber im Ausland, Dienstsitz im Inland

    Hallo zusammen,

    im Rahmen einer anstehenden berufl. Veränderung habe ich aufgrund mangelnder Kenntnis ein steuerrechliches Anliegen. Mein potentieller zukünftiger Arbeitgeber hat seinen Firmensitz in England (keine Zweigstelle in Deutschland). Mein Dienstsitz (Angestelltenverhältnis) wäre jedoch Deutschland (Betreuung des dt. Kundenstammes). Wie sieht es denn hier mit den Steuer- und Sozialversicherungsabgaben aus, wie wird mit dem geldwerten Vorteil durch einen Dienstwagen umgegangen? Was muß ich berücksichtigen oder wo könnte ich mich umfassend informieren?
    Vorab besten Dank für ein entsprechendes Feedback.

  2. #2
    TP-Insider m.weed macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von m.weed
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    Wo wäre der Hauptwohnsitz ?
    So viel ich weiß (ist bei mir so) sind Lohnsteuern immer da zu zahlem, wo man wohnt.

    Ich (Abeit in Deutschland) wohne (in Österreich) zahle meine (Lohn)Steuer in Österreich, Sozialabgaben allerding in Deutschland.

    ohne Gewähr
    gruß
    marco

    "Respect the Rock"

    www.theweeds.de


  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Wie sieht es denn hier mit den Steuer- und Sozialversicherungsabgaben aus, wie wird mit dem geldwerten Vorteil durch einen Dienstwagen umgegangen?
    Du bist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, weil du deinen Wohnsitz im Inland hast. Somit unterliegt dein Welteinkommen der deutschen Einkommensteuer (Totalitätsprinzip oder auch Universalsukzession genannt)

    Sozialversicherungstechnisch kenne ich mich nicht aus, aber rein von der Logik wirst du in Deutschland versichert und musst also auch in Deutschland die Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

    wie wird mit dem geldwerten Vorteil durch einen Dienstwagen umgegangen?
    Der stellt Arbeitslohn dar § 8 Abs. 2 EStG
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  4. #4
    TP-Newbie zaborskym macht alles soweit korrekt
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    Danke für die Infos. Komme damit schon ein Stück weiter.
    Schönes WE.

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