Hallo nochmals, ich hätte viele kleine Fragen, ich hoffe dass einige davon nicht behandelt wurden.

- Ich kaufe etwas bei eBay von einer Privatperson. (Bücher und Software) Er hat zwar eine Rechnung, dies ist aber nicht der Betrag den ich zahle (da Auktion). Wer weiß was für ein Datum diese Rechnung auch hat. Wie auch immer, mit dieser Rechnung kann ich wahrscheinlich nichts anfangen, oder doch? Kann mir eine Privatperson dann eine gewöhnliche Quittung ausstellen? Wie muss grob diese Quittung enthalten.

- Wenn ich schon bei Quittung bin. Ich würde gerne einen Programmierer gegen Entgelt beauftragen, etwas für unsere Community zu proggen. (Wieder Privatperson). Kann dieser genauso eine Quittung ausstellen?

- Wir hatten letztes das Thema „signierte Rechnungen per Mail“. Wie sieht das wenn man Einnahmen (z.B. Provision) steuerlich geltend machen will. Braucht man da auch immer eine Rechnung? Sind da die Forderungen genauso streng.

- Ich hatte einmal das Thema, dass ich aus der Türkei eine Software bezogen habe. Es ging um Einfuhrsteuer und Umsatzsteuer die geklärt wurden. Nun eine zusätzliche Frage. Kann ich den Betrag komplett als Ausgabe notieren oder nicht? Könnte sein, dass ich es Abschreiben muss, da 5-stelliger Betrag. Ist die Frage, wie man das Geschäft definiert. Wir haben Online MultiplayerSpiele, sprich Nutzungsrechte beantragt. Man könnte es einerseits als Software oder wiederum als Dienstleistung auffassen.

- Reicht ein Vertrag in obiger Sache aus, um den Betrag als Ausgabe zu notieren?

- Ich führe eine sehr simple Buchhaltung. Sprich, jeden Monat schreibe ich alle Ausgaben in eine Spalte, und alle Einnahmen in die andere. Wenn irgendwo Umsatzsteuer dabei ist, notiere ich das gleich daneben. Ich habe zum Beispiel bei Ausgaben Kontoführungsgebühren ohne Umsatzsteuer drin, die kosten für Gewerbeanmeldung (8.-, ist aber nur ein Kassenzettel von der Stadt) usw. Langt dieses simple Prinzip naher für eine Jahreserklärung oder für irgendeinen Steuerberater?

- Dann hätte ich gerne noch ein kleines Rechenbeispiel für diese simple Buchführung bezüglich des Abschreibens. Nehmen wir an, ich kaufe ein Handy oder eine Digicam für die Firma. 600 Euro incl. 83.- Mwst. Die kompletten Mehrwertsteuer gebe ich bei der Umsatzsteuervoranmeldung an und erhalte diesen Betrag? Den Rest, 517 Euro schreibe ich nach einem vorgeschriebenen Schema ab. Zum Beispiel jeden Monat als Ausgabe 50 Euro für die Cam bis die 517 Euro weg sind. Richtig?

- Wenn ich die Cam jetzt nach einem bestimmten Zeitraum mitten im Monat verkaufe, schreibe ich nur 25 Euro ab und der Verkaufspreis zzgl. Umsatzsteuer fällt dann unter Einnahmen?

- Führt hier jemand vielleicht ein MobilShop? Da hätte ich leider auch Fragen dazu

Für eure Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.
Grüße
Taner