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Hallo,
habe mein Gewerbe (GbR mit 2 Gesellschaftern) heute abgemeldet.
Im EDV Handel ist es praktisch unmöglich sich zu etablieren. Die Margen sind im Keller und alle Großhändler verkaufen bereits selbst an Endkunden.
Einkauf von den Herstellern direkt ist unmöglich und wenn, dann nur mit sehr hohem Kapitaleinsatz.
Es war aber auf jeden Fall eine Erfahrung wert und man kennt nun ein wenig von der "anderen Seite" und sieht nicht mehr alles nur mit Verbraucheraugen.
Die Abmeldung wird, nehme ich mal an, vom Rathaus an das Finanzamt weitergeleitet. Dazu hab ich ein paar Fragen?
- Bekommen wir dann Post vom Finanzamt?
- Muss für diesen Monat (Oktober) noch eine USt-Voranmeldung abgegeben werden? Kann dies sofort geschehen oder muss ich bis zum 01.11 warten?
Ich vermute es muss eine Einkommenssteuererklärung für die GbR (mit EÜR) abgegeben werden. Der Gewinn betrug pro Gesellschafter nur ca. 160 €.
Wann muss diese Erklärung abgegeben werden? Werden die Formulare zugeschickt und kann ich diese Erklärung noch vor dem 31.12.2005 abgeben?
Ich habe desweiteren noch kein Schreiben vom Finanzamt für meine persönliche Einkommenssteuererklärung bekommen (auch keine Steuernummer). Werden die auch mich zukommen oder muss ich mich dort melden?
Vielen Dank für eure Hilfe!
EDIT: Bitte ins Steuer, Recht & Co. Forum verschieben da es hier eher um Steuerfragen geht.
Das FA wird wegen der Steuernummer noch auf dich zukommen. Ihr müsst für dieses Jahr sowohl eine persönliche Stuererklärung erstellen von jedem Gesellschafter, sowie eine Steuererklärung für die Gesellschaft.
Die Steuererklärungen müssen wie üblich Ende Mai nächsten Jahres abgegeben werden. Meines Wissens bekommt ihr keine Formulare mehr zugeschickt. Dafür gibts jetzt aber auch https://www.elster.de/elfo_home.php.
Ich frag mich nur wie es sein kann, dass Ihr nach 160€ Gewinn schon aufgebt. Irgendwas muss da in eurer Kalkulation im vorhinein mächtig schief gelaufen sein... Das die Margen in diesem Bereich zu 0 tendieren hätte euch hier so ziemlich jeder schon vorher sagen können...
Zitat von Master_T2
Die 160€ resultieren aus einem Superschnäppchen das es wahrscheinlich nur einmal im Jahr gibt. Mit den Standardprodukten und -preisen kauft man bei Großhändlern teurer ein als bei ebay oder geizhals. Kalkulationen haben wir vorher großartig nicht gemacht, war auch nur ein Nebengewerbe. Wir habens einfach versucht und mal geguckt. Es war wohl auch ein Schuß Naivität dabei aber wie gesagt, jetzt sind wir schlauer.
Die Einkommensteuererklärung der GbR nennt sich "gesonderte und einheitliche Feststellung". Schau mal in meine Signatur unter Linkliste Steuerrecht, da gibt es einen Link zu den einzelnen Vordrucken.
Die USt-Voranmeldung kannst du auch jetzt schon abgeben. Ich würde allerdings einen kleinen Vermerk draufschreiben, wegen der Abmeldung des Gewerbes.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Ein Monat nach steuerlicher Abmeldung MUSS die Umsatzsteuerjahreserklärung beim FA sein. Ausserdem müsst Ihr, wenn Ihr bisher EÜR gemacht habt zur Bilanz (§4 Abs. 1 EStG) wechseln. Dazu muss eine Überleitungsrechnung gemacht werden und schließlich müsst Ihr den Aufgabegewinn ermitteln und erklären.... viel Spaß dabei![]()
Zitat von fridge
Wieso Bilanz?
Wieso?
Weil es in R 17 EStR so drin steht.
Es ist auch logisch, weil bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nur die tatsächlichen Vermögenszu- und -abflüsse erfasst werden. Forderungen und Verbindlichkeiten haben da keine Gewinnauswirkung allerdings müssen diese erfasst werden, da es ansonsten zu einer Ungleichbehandlung zwischen den beiden Gewinnermittlungsarten kommen würde und dies darf nicht sein. Daher ist wie von fridge schon geschrieben ein Übergangsgewinn zu ermitteln.
Siehe Anhang:
Geändert von SvenWeb (05.11.2005 um 14:31 Uhr)
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Ihr bringt mich noch ins Grab...
Wieso können wir nicht einfach eine normale EÜR abgeben?
Unser Umsatz beträgt ca. 1700 € und der Gewinn 320 €. Der Betrieb lief ca. 4 Monate.
Und da muss man bilanzieren??
Ich habe zwar nebenher doppelte Buchführung mit nem Programm gemacht aber ich dachte immer man kann bei so niedrigen Umsätzen/Gewinnen ne EÜR abgeben.
Nein, nicht falsch verstehen.
Du kannst die EÜR ohne weiteres abgeben. Allerdings musst du eine Zusatzaufstellung erstellen, indem du einen Übergangsgewinn zum bilanzierenden Unternehmer ermittelst. Sprich, du erhöhst den Übergangsgewinn um die Forderungen und minderst ihn um die Verbindlichkeiten und und und.
Es wird also so getan, als ob man im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe bilanzieren würde.
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Zitat von Saxoflyer
Dann werde ich gleich am Wochenende die EÜR ausfüllen.
Gibt es Vordrucke/Anleitung/Hilfen für diese Zusatzaufstellung?
Und am Montag gleich mal dem FA nen Besuch abstatten.
@fridge
Wie soll ich die Umsatzsteuererklärung 2005 abgeben?
Im Elsterprogramm gibt es nur ein Formular für 2004. Und das muss man ja online machen oder?
Um dieses Hindernis zu überwinden musst du deine ganzen künstlerischen Fähigkeiten zusammen nehmen und noch einmal tief in dich gehen um genug Kraft zu schöpfen um letztlich im 2004er Vordruck aus der 4 eine 5 zu machenIm Elsterprogramm gibt es nur ein Formular für 2004. Und das muss man ja online machen oder?
Anders geht das nicht
EDIT: Das muss nicht online erfolgen
Gute Idee, vor Ort lässt sich das am besten klären.Und am Montag gleich mal dem FA nen Besuch abstatten.
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Schau mal in die Linkliste von Saxoflyer, da habe ich eine Super-Anleitung gepostet.Zitat von Stefan33
Um das mit der Bilanz noch mal auf den Punkt zu bringen:
1. du erstellst dein EÜR
2. Du ermittelst alle Beträge (Betriebseinnahmen und Ausgaben) die noch nicht als Einnahme oder Ausgabe erfasst sind. Diese kommen in diese Überleitungsrechnung.
3. Aus dieser Überleitungsr4echnung und Deiner EÜR machst Du eine Bilanz.
4. Die Wirtschaftsgüter, die nicht mehr im Betriebsvermögen verbleiben werden zum Teilwert entnommen. Dazu macht man die "Aufgaberechnung". In der steht nichts anderes drin, als sämtliche Vermögenspostition und Schuldpositionen und deren Teilwert.
Beispiel:
Im Anlagevermögen habt Ihr einen Computer. Buchwert = 1.000 EUR, Teilwert = 1.500 EUR
Wenn nun der Betrieb aufgegeben wird, muss der PC ja irgendwo hin??? Nämlich ins Privatvermögen. Da kommt er nur mittels einer Entnahme hin. Entnahme zum Teilwert; ergo Einnahem für den Betrieb 1.500 EUR durch entnahme des PC's. Davon musst Du dann aber den Buchwert im Betriebsvermögen abziehen, denn der PC fliegt ja aus dem Betriebsvermögen raus; das ist dann ein Anlagenabgang zum Buchwert.
In der Summe hast Du dann 500 EUR "Aufgabegewinn".
So verfährst Du mit allen Positionen die in der Schlußbilanz stehen.
War das zu verstehen???
Zitat von fridge
Hallo fridge!
Danke für deine Hilfe!
Die Ausfüllhilfe ist super! Trotzdem hab ich noch ein paar Fragen.
EÜR Formular:
- In Zeile 4 werden die Nettobetriebseinnahmen eingetragen, in Zeile 6 kommt die darauf entfallene Umsatzsteuer, right?
Was trage ich in Zeile 12 ein? Die Summe aus 4+6 oder nur der Nettowert von 4 ?
Zitat von fridge
zu 2) So wie ich das sehe, haben wir sowas nicht. Alle Werte sind bereits in der EÜR erfasst.
Wir haben die Betriebsaufgabe schon länger geplant und nichts gekauft, was auch nicht für den Verkauf gedacht war.
Oder meinst du solche Sachen wie eine Privateinlage?
Wir haben beide zu Beginn jeder 500 € aufs Konto gezahlt. Aber das ist doch gewinnneutral oder?
Dann muss ich noch aus der EÜR eine Bilanz machen und dann die sogenannte Aufgaberechnung? Wie gehe ich da vor? Hat jemand Links/Hilfe/Formulare?
An sich rate ich immer von diesem Vordruck ab. Aber die Anleitung dazu ist wirklich gut.
Right- In Zeile 4 werden die Nettobetriebseinnahmen eingetragen, in Zeile 6 kommt die darauf entfallene Umsatzsteuer, right?
Die Summe aus Zeile 1 bis 11Was trage ich in Zeile 12 ein? Die Summe aus 4+6 oder nur der Nettowert von 4 ?
Dann erledigt sich die Berechnung des Übergangsgewinn von der EÜR zur Bilanz.zu 2) So wie ich das sehe, haben wir sowas nicht. Alle Werte sind bereits in der EÜR erfasst.
Wir haben die Betriebsaufgabe schon länger geplant und nichts gekauft, was auch nicht für den Verkauf gedacht war.
Richtig. Privatentnahmen und -einlagen wirken sich gewinnneutral aus § 4 Abs. 1 S. 2 und 5 EStGAber das ist doch gewinnneutral oder?
Wenn du da eine gute Seite im Netz gefunden haben solltest lass es uns wissen. Ich hab' auch schon gesucht und nix gefunden, was mir zusagte.Dann muss ich noch aus der EÜR eine Bilanz machen und dann die sogenannte Aufgaberechnung? Wie gehe ich da vor? Hat jemand Links/Hilfe/Formulare?
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