+ Antworten
Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Benutzerrecht bei Logos brauch Hilfe

  1. #1
    TP-Newbie KeineAhnung macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Oct 2005
    Beiträge
    4

    Benutzerrecht bei Logos brauch Hilfe

    Also, kenn mich in Sachen Copyright oda Besitzrecht =0= aus.
    Habe mir von einem Bekannten der ein selbständiger Mediengestalter ist, ein Logo für meine Firma erstellen lassen. Habe ihm das Logo auch bezahlt. Was mich nun interressiert ist, wenn ich nun zB mit meiner Firma gutes und viel Geld verdiene ob er dann nochmal im Nachhinein kommen kann und von mir Geld verlangen kann?
    Bin darauf gekommen als mir jemand gesagt hat, das es sowas wie "Geistiges Eigentum" gibt und ich da vielleicht in der zukunft noch Ärger deswegen bekommen könnte. Würde nun gerne wissen wie genau das ist. Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

    danke schonmal im Vorraus.

  2. #2
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
    Registriert seit
    Jun 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    4.806
    Wenn ihr nen klaren Vertrag hast, indem er dir die ausschließlichen Nutzungsrechte am Logo überlässt bzw. das Logo in deinem Auftrag für dich erstellt wurde, bist du auf der sicheren Seite. Ansonsten würde es wohl letztendlich darauf hinauslaufen, wem von euch man vor Gericht (sollte es soweit kommen) mehr glaubt..
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

  3. #3
    TP-Newbie KeineAhnung macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Oct 2005
    Beiträge
    4
    hmm ok.also soweit ich mich erinnere war der Wortlaut im Vertrag "Für die erstellung eines Logos" werd aba nochma nachschaun.
    Und muss ich mir dann vielleicht die rechte selber sichern? also hab da mal was von nem DAMP gehört, irgend nen amt wo ich mir sowas sichern kann?
    oda ist das in meinem fall gar nicht nötig wenn es im vetrag festgehalten ist?

  4. #4
    wys
    wys ist offline
    TP-Insider wys bringt sich richtig ein wys bringt sich richtig ein
    Registriert seit
    Jul 2004
    Beiträge
    774
    Zitat Zitat von KeineAhnung
    also hab da mal was von nem DAMP gehört, irgend nen amt wo ich mir sowas sichern kann?
    Du meinst sicher das DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt). Dort könntest Du Dein Logo registrieren als Bildmarke und/oder Wortmarke. Ob das nötig ist in Deinem Fall, kann ich nicht beurteilen.

    lg
    wys
    Ich sag mal: OMmmmm ....

  5. #5
    TP-Specialist Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Nice
    Registriert seit
    May 2002
    Ort
    Kiel
    Beiträge
    2.214
    Du wirfst hier zwei Dinge in einen Topf. Das eine ist das Urheberrecht und das andere betrifft das
    Markenrecht.
    Du solltest mit dem Designer des Logos nocheinmal reden und ihn fragen, ob er dir die ausschließlichen (zeitlich, räumlich und inhaltlich uneinegeschränkt) Nutzungsrechte eingeräumt hat und bitte ihn dir das schriftlich zu geben.

    Falls nichts anderes vereinbart ist, gilt üblicherweise das zweckgebundenen Nutzungsrecht.


    Viele Grüße
    Nicole
    Rot-Stich


    Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...

  6. #6
    TP-Newbie KeineAhnung macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Oct 2005
    Beiträge
    4
    ok danke euch vielmals werde mir die links mal durchlesen.
    das problem ist das ich streit mit dem designer des Logos habe.
    Und darum hab ich ja auch angst das wenn ich nun viel geld mit meiner firma verdiene das er kommt und plötzlich absahnen will.
    Genau darum geht es mir ob der nochmal kommen klann und dafür geld verlangen kann.

  7. #7
    TP-Newbie KeineAhnung macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Oct 2005
    Beiträge
    4
    hmm kann mir da vielleicht noch ma einer weietrhelfen oder mir genau sagen ob er das recht hat nachdem ich ihn dafür bezahlt habe nochmal zu kommen und geld dafür zu verlangen? wäre nett danke

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51