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Alt 30.10.2005, 12:45   #1
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Question

Recht auf Namensverweigerung + Telefon-Aufnahmen erlaubt?


Guten Tag allerseits!

Momentan musste ich aufgrund einiger ärgerlicher Probleme mit Hosteurope mit diesen über Telefon korrespondieren. Nun war es zum ersten Mal so, dass ich erlebt habe, dass sich mir die Damen und Herren am Telefon verweigert haben, mir ihren Vornamen zu sagen. Ich notiere mir immer den vollen Namen, sowie die Uhrzeit, Datum und Abteilung und den Korrespondenzgrund bzw. die Dinge, die derjenige am anderen Ende der Leitung zu mir gesagt hat.
Nur so kann man einigermaßen den Überblick behalten.
Probleme gibt es trotzdem zuhauf, es werden viele Dinge hier als "hü", anderswo als "hott" deklariert. Klarheit gleich null. Einziges Unternehmen, mit dem ich bisher keine Probleme hatte, war AOL.

Nun ja, auf jeden Fall war es so, dass mir gestern der erste Gesprächspartner komplett seinen Vornamen verweigert hat, während heute meine Gesprächspartnerin zutiefst empört war und mich darauf hinwies, dass dies rechtlich an sich verboten sei, nach dem Vornamen zu fragen.
Nun ja, beide fragten natürlich nach "Warum?" und hinterließen in mir ein negatives Gefühl der Ablehnung u.ä.
Diese Verhaltensweise der Hosteuropemitarbeiter (und nur bei diesen!! Bei freenet, 1&1, Siemens, selbst bei der Telekom, nirgends ein Problem, bei der Telekom wurde ich sogar aufgefordert, mir doch sicherheitshalber den ganzen Namen zu notieren!) finde ich einfach "doof" und irgendwie abstrus.
Sie meinte eben zu mir, das sei doch etwas sehr privates.
Ich frage mich, bin ich noch zu jung um das zu verstehen oder nur noch nicht so verschreckt? Steht nicht im Impressum normal auch ein voller Name?
Da kann man doch auch nicht hinschreiben: "Ist mir zu privat."

Zweite Frage ist die, dass es mir nach diversen Aussagen, die einander teils antagonistisch gegenüberstehen, wirklich mehr als reicht! Es ist zum.......
Nun ja, und da dachte ich, kann ich mir nicht eigentlich auch die Freiheit nehmen so wie T-Online, 1&1 und Hosteurope die Gespräche "zur Sicherstellung der Servicequalität" (bzw. zum Festhalten der tollen Aussagen von Mitarbeitern) mitschneiden? Muss ich diese vorher fragen ob ich sie aufnehmen darf oder kann ich sie auch (um sie nicht negativ zu beeinflussen, siehe die beiden "offenen" Menschen von HE) danach fragen, ob ich die aufgenommenen Audiodaten speichern darf? Oder was schlagt ihr vor?

Die Korrespondenz würde sich erheblich vereinfachen, wenn ich das ganze auditiv festhalten kann. Es stellt sich wieder die Frage nach dem Recht.

Ich danke euch schon im Voraus für eure Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen
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Alt 30.10.2005, 12:50   #2
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Also bei der Bundeswehr musste ich immer darauf hinweisen, dass die Gespräche mitgeschnitten werden wenn man mit der Außenwelt kommunizierte. Ob dies nun nötig ist, weiß ich allerdings nicht.
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Alt 30.10.2005, 13:54   #3
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da sei mal lieber gaanz, ganz vorsichtig ... ohne vorher zu zu fragen auf gar keinen Fall! (sollte alleine deswegen klar sein, weil andere Firmen dich auch vorher fragen, eben weil sie es müssen)
Es gibt da die "Vertraulichkeit des Wortes", die darf niemand verletzten, und das tust du, wenn du ein Telefonat oder sonstiges Gespräch ohne Zustimmung aller Beteiligten aufzeichnest ...

Warum die aber ihren Vornamen nicht nennen wollen, ist schon komisch.Nennen die MitarbeiterInnen an den diversen Hotlines üblicherweise von sich aus, da muss man noch nicht mal nachfragen
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.10.2005, 19:08   #4
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Danke dir Thomas und auch Saxoflyer für deine Antworten!

Das mit dem Mitschneiden würde ich sowieso nie ohne vorher zu fragen machen! Das ist ja auch eine Frage der Höflichkeit!
Weil ich meine, sonst käme man sich ja schon so komisch vor dabei.

Ich würde jedoch trotzdem gerne wissen, wie das rechtlich aussieht!
Weil dann hätte ich wenigstens Ruhe, wenn mir mal wieder jemand Blödsinn erzählt. ^^
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Alt 30.10.2005, 19:17   #5
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wie gesagt: ohne Einverständnis des Gesprächspartners ist es illegal, ganz einfach.
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Alt 30.10.2005, 20:11   #6
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Zitat:
Zitat von Thomas
wie gesagt: ohne Einverständnis des Gesprächspartners ist es illegal, ganz einfach.
Und was ist mit dem Namen erfragen/verweigern?
Ja, mir wurde doch gesagt, ich dürfe das nicht! ^^
PS: Gibt's doch sicher Paragraphen für, oder?
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