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Thema: Steuerliche Erfassung - bei nicht selbststäniger Arbeit nur auf St.-Nr. verwiesen

  1. #1
    TP-Newbie samoa71 macht alles soweit korrekt
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    Question Steuerliche Erfassung - bei nicht selbststäniger Arbeit nur auf St.-Nr. verwiesen

    Hallo,

    ich bin neu hier im Forum und habe auch schon viel gelesen. Ich bin Kleinunternehmer und habe heute auch eine Steuernummer für Umsatzsteuer und Gewerbesteuer erhalten.

    Hier nun meine Fragen:
    1. Ich habe in der Steuerlichen Erfassung zur Betriebseröffnung beim Punkt zu den Einkünften aus nichtselstäniger Arbeit nur auf meine Steuernummer verwiesen.
    Ich dachte, da das Finanzamt das selbe ist, was auch meine Einkommenssteuererklärung bearbeitet, können die Mitarbeiter gleich selbst nachschauen, was ich und mein Ehegatte im Vorjahr als Einkünfte hatten.
    Kann mir das nun zum Nachteil ausgelegt werden?

    2. Ist es richtig, das ich in meinen Rechnungen auch nicht den Satz "Im Rechnungsbetrag sind 16% Mehrwertsteuer enthalten" hinein schreiben darf?

    3. Ich brauche doch als Kleinunternehmer nur 1 x im Jahr, zusammen mit meiner Einkommenssteuererklärung, die Umsatzsteuererklärung mit EÜR abgeben, oder?

    4. Meine Steuerberaterin ist jedoch nur für "Lohnsteuerfragen" zuständig. Muss ich mir einen zweiten Steuerberater zulegen?

    Schon mal vorab ein Dankeschön für die Beantwortungen meiner Fragen.

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Kann mir das nun zum Nachteil ausgelegt werden?
    Nein

    2. Richtig. Der Satz darf dort nicht hinein. Richtig wäre: "Die Umsatzsteuer wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung nicht erhoben § 19 UStG"

    3. Richtig

    4. Dann wäre das Chaos perfekt. Nein, das solltest du tunlichst sein lassen.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Newbie samoa71 macht alles soweit korrekt
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    Herzlichen Dankf ür die schnelle und konkrete Antwort. Dann kann ich ja nun endlich richtig loslegen mit meinem Nebenverdienst.
    Super!

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