Hallo,
ich bin neu hier im Forum und habe auch schon viel gelesen. Ich bin Kleinunternehmer und habe heute auch eine Steuernummer für Umsatzsteuer und Gewerbesteuer erhalten.
Hier nun meine Fragen:
1. Ich habe in der Steuerlichen Erfassung zur Betriebseröffnung beim Punkt zu den Einkünften aus nichtselstäniger Arbeit nur auf meine Steuernummer verwiesen.
Ich dachte, da das Finanzamt das selbe ist, was auch meine Einkommenssteuererklärung bearbeitet, können die Mitarbeiter gleich selbst nachschauen, was ich und mein Ehegatte im Vorjahr als Einkünfte hatten.
Kann mir das nun zum Nachteil ausgelegt werden?
2. Ist es richtig, das ich in meinen Rechnungen auch nicht den Satz "Im Rechnungsbetrag sind 16% Mehrwertsteuer enthalten" hinein schreiben darf?
3. Ich brauche doch als Kleinunternehmer nur 1 x im Jahr, zusammen mit meiner Einkommenssteuererklärung, die Umsatzsteuererklärung mit EÜR abgeben, oder?
4. Meine Steuerberaterin ist jedoch nur für "Lohnsteuerfragen" zuständig. Muss ich mir einen zweiten Steuerberater zulegen?
Schon mal vorab ein Dankeschön für die Beantwortungen meiner Fragen.
