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Alt 03.11.2005, 15:23   #1
TP-Veteran
 
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Widerrufsrecht online-Handel für Gewerbetreibende?


Hallo,

gilt das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen auch für Firmen oder nur für Privatleute?
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Grüße aus Übach-Palenberg
Tim

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Alt 03.11.2005, 15:42   #2
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buttercup bringt sich richtig einbuttercup bringt sich richtig ein
Hi!

Interessante Frage...

Hab nachgehakt: Das Widerrufsrecht besteht nur zwischen Unternehmen und natürlichen Personen, sprich dem Endverbraucher in deinem Fall. B-to-C sozusagen...

Hoffe, die Antwort reicht dir aus... Ansonsten einfach noch mehr Info rüberschicken.

Grüße
Ivonne
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Alt 03.11.2005, 15:53   #3
TP-Veteran
 
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So gesehen ist eine GbR ja auch eine natürliche Person. Gilt dies in diesem Falle auch?
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Tim

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Alt 03.11.2005, 16:04   #4
TP-OT-Queen
 
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buttercup bringt sich richtig einbuttercup bringt sich richtig ein
Ich mach dir da nicht so viel Hoffnung...
Aber versuch mal zu googeln- da findeste bestimmt was...

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder auch BGB-Gesellschaft ist in Deutschland eine Vereinigung von (natürlichen oder juristischen) Personen, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten (§ 705 BGB)

Pfffffff.... ich bin etwas ratlos. Ich frag bei nächster Gelegenheit nochmal nach...
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Alt 03.11.2005, 16:08   #5
TP-Moderator
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Nein, eine GbR ist eine eigenständige Person. Es ist eine Personenvereinigung i.S.v. § 705 BGB wie oben schon beschrieben. Sie tritt nach Außen in Erscheinung und kann sowohl Geschäfte im eigenen Namen tätigen als auch unter diesem Namen verklagt werden.
Das Gesellschafter nehmen ja nur die Vertretung wahr und insofern spielt es keine Rolle, dass letztlich natürliche Personen dahinter stecken.

Im übrigen spricht § 312b BGB (Fernabsatzgeschäfte) von B-to-C, so dass ich da keine Chancen sehe.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Alt 03.11.2005, 19:47   #6
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Stefan33 macht alles soweit korrekt
Saxoflyer hat Recht.
Hab zwei Semester Zivilrecht gehabt und da wurde es auch so erklärt.
Wichtig ist nur ob zwischen Unternehmer und Verbraucher und nicht ob zwischen natürlicher und juristischer Person.
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Alt 04.11.2005, 00:27   #7
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Da muss man nur den Gesetzestext genau lesen. § 312b BGB spricht vom Verbraucher und vom Unternehmer. Diese sind in §§ 13, 14 BGB geregelt.

Verbraucher ist derjenige, der den Vertrag nur zu privaten Zwecken abschließt und nicht, wie der Unternehmer gemäß § 14 BGB, das Geschäft in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit vornimmt.

Eine GbR kann sowohl gewerbliche als auch private Zwecke verfolgen, sodass eine GbR als Vertragspartner nicht zwangsläufig als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB am Rechtsverkehr teilnimmt. Meistens wird dies aber so sein.

Es kommt halt immer nur auf den Vertragspartner und dessen Geschäftszweck an...
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Hello again!

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Alt 04.11.2005, 00:56   #8
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Smile

unser Rechtsverdreher hat es mal wieder auf den Punkt gebracht

in meinen AGB (online-Shop) steht zu dem Punkt "Widerrufsrecht des Verbrauchers" genau aus diesem Grunde folgende Formulierung drin:
Zitat:
... Diese Regelung gilt für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Verbraucher ist demzufolge jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu nicht gewerblichen oder beruflichen Zwecken abschließt. Verbraucher ist somit auch jeder Gewerbetreibende oder Berufstätige, solange die bestellte Ware einem nicht gewerblichem Zweck dient.
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.11.2005, 08:49   #9
TP-OT-Queen
 
Benutzerbild von buttercup
 
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buttercup bringt sich richtig einbuttercup bringt sich richtig ein
Das ist ja echt interessant! Wieder was dazu gelernt... Vor allem war mir die Definition von Verbraucher nicht eindeutig klar (sprich juristisch oder natürlich). Also ist generell, wenn vom Verbraucher die Rede ist, eine einzelne Person gemeint, die zu privaten Zwecken den Kaufvertrag eingeht?

Ich find sowas echt spannend! Vor allem, weil ich gerade geschäftlich mehr und mehr mit dem Verbraucherschutz in Berührung komme.

Danke für die Erleuchtung! So fängt der Freitag doch gut an...

Grüße
Ivonne
__________________
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Alt 04.11.2005, 11:11   #10
TP-Veteran
 
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Zitat:
Zitat von buttercup
Also ist generell, wenn vom Verbraucher die Rede ist, eine einzelne Person gemeint, die zu privaten Zwecken den Kaufvertrag eingeht?
So kann man das sagen.

Die GbR ist zwar keine natürliche Person iSd §§ 13, 14 BGB, sollte jedoch aufgrund ihrer Teilrechtsfähigkeit auch unter diese Regelung fallen...
__________________

Hello again!

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