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03.11.2005, 15:23
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#1
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Übach-Palenberg
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Widerrufsrecht online-Handel für Gewerbetreibende?
Hallo,
gilt das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen auch für Firmen oder nur für Privatleute?
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Grüße aus Übach-Palenberg
Tim
WEB.ASSISTANTS IT-SOLUTIONS
www.web-assistants.de
Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
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03.11.2005, 15:42
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#2
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TP-OT-Queen
Registriert seit: Jul 2005
Ort: Chrüzlinge - Ovoland
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Hi!
Interessante Frage...
Hab nachgehakt: Das Widerrufsrecht besteht nur zwischen Unternehmen und natürlichen Personen, sprich dem Endverbraucher in deinem Fall. B-to-C sozusagen...
Hoffe, die Antwort reicht dir aus... Ansonsten einfach noch mehr Info rüberschicken.
Grüße
Ivonne
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Alles, was man über das Leben lernen kann, lässt sich in drei Worten zusammenfassen: es geht weiter.
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03.11.2005, 15:53
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Übach-Palenberg
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So gesehen ist eine GbR ja auch eine natürliche Person. Gilt dies in diesem Falle auch?
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Grüße aus Übach-Palenberg
Tim
WEB.ASSISTANTS IT-SOLUTIONS
www.web-assistants.de
Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
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03.11.2005, 16:04
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#4
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TP-OT-Queen
Registriert seit: Jul 2005
Ort: Chrüzlinge - Ovoland
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Ich mach dir da nicht so viel Hoffnung...
Aber versuch mal zu googeln- da findeste bestimmt was...
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder auch BGB-Gesellschaft ist in Deutschland eine Vereinigung von (natürlichen oder juristischen) Personen, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten (§ 705 BGB)
Pfffffff.... ich bin etwas ratlos. Ich frag bei nächster Gelegenheit nochmal nach...
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03.11.2005, 16:08
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Nein, eine GbR ist eine eigenständige Person. Es ist eine Personenvereinigung i.S.v. § 705 BGB wie oben schon beschrieben. Sie tritt nach Außen in Erscheinung und kann sowohl Geschäfte im eigenen Namen tätigen als auch unter diesem Namen verklagt werden.
Das Gesellschafter nehmen ja nur die Vertretung wahr und insofern spielt es keine Rolle, dass letztlich natürliche Personen dahinter stecken.
Im übrigen spricht § 312b BGB (Fernabsatzgeschäfte) von B-to-C, so dass ich da keine Chancen sehe.
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03.11.2005, 19:47
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2005
Ort: NRW
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Saxoflyer hat Recht.
Hab zwei Semester Zivilrecht gehabt und da wurde es auch so erklärt.
Wichtig ist nur ob zwischen Unternehmer und Verbraucher und nicht ob zwischen natürlicher und juristischer Person.
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04.11.2005, 00:27
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Da muss man nur den Gesetzestext genau lesen. § 312b BGB spricht vom Verbraucher und vom Unternehmer. Diese sind in §§ 13, 14 BGB geregelt.
Verbraucher ist derjenige, der den Vertrag nur zu privaten Zwecken abschließt und nicht, wie der Unternehmer gemäß § 14 BGB, das Geschäft in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit vornimmt.
Eine GbR kann sowohl gewerbliche als auch private Zwecke verfolgen, sodass eine GbR als Vertragspartner nicht zwangsläufig als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB am Rechtsverkehr teilnimmt. Meistens wird dies aber so sein.
Es kommt halt immer nur auf den Vertragspartner und dessen Geschäftszweck an...
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Hello again!
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04.11.2005, 00:56
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#8
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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unser Rechtsverdreher hat es mal wieder auf den Punkt gebracht
in meinen AGB (online-Shop) steht zu dem Punkt "Widerrufsrecht des Verbrauchers" genau aus diesem Grunde folgende Formulierung drin:
Zitat:
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... Diese Regelung gilt für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Verbraucher ist demzufolge jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu nicht gewerblichen oder beruflichen Zwecken abschließt. Verbraucher ist somit auch jeder Gewerbetreibende oder Berufstätige, solange die bestellte Ware einem nicht gewerblichem Zweck dient.
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04.11.2005, 08:49
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#9
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TP-OT-Queen
Registriert seit: Jul 2005
Ort: Chrüzlinge - Ovoland
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Das ist ja echt interessant! Wieder was dazu gelernt... Vor allem war mir die Definition von Verbraucher nicht eindeutig klar (sprich juristisch oder natürlich). Also ist generell, wenn vom Verbraucher die Rede ist, eine einzelne Person gemeint, die zu privaten Zwecken den Kaufvertrag eingeht?
Ich find sowas echt spannend! Vor allem, weil ich gerade geschäftlich mehr und mehr mit dem Verbraucherschutz in Berührung komme.
Danke für die Erleuchtung! So fängt der Freitag doch gut an...
Grüße
Ivonne
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Alles, was man über das Leben lernen kann, lässt sich in drei Worten zusammenfassen: es geht weiter.
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04.11.2005, 11:11
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Zitat:
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Zitat von buttercup
Also ist generell, wenn vom Verbraucher die Rede ist, eine einzelne Person gemeint, die zu privaten Zwecken den Kaufvertrag eingeht?
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So kann man das sagen.
Die GbR ist zwar keine natürliche Person iSd §§ 13, 14 BGB, sollte jedoch aufgrund ihrer Teilrechtsfähigkeit auch unter diese Regelung fallen...
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Hello again!
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