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Alt 06.11.2005, 19:27   #1
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boundles kann nur besser werden

Rechnungsanforderungen um überhaupt Kosten geltend zu machen ?


Gibt es Rechnungsanforderungen um Kosten überhaupt geltend zu machen ? Ich meine jetzt nicht in Bezug auf die Vorsteuer. Angenommen zum Beispiel ich habe einfach eine Firmenausgabe wo aber der Anbieter mir nichts weiter gibt als einen simplen Zahlungsnachweis. Reicht das ? Oder darf ich Kosten nur geltend machen wenn ich nicht nur einen Beleg sondern eine Rechnung habe wo wirklich mein Name und der des Verkäufers drauf steht ? Ich weiß dass es Eigenbelege usw. gibt. Aber die gehen ja nur bis zu einer gewissen Grenze. Wenn ich bei Media Markt einen PC für 1000 Euro kaufe dann steht auf dem Beleg meine Adresse ja nicht drauf und auf meinem Kontoauszug sind die Kosten wenn ich Bar bezahle auch nicht drauf. Kann ich diese Kosten dann trotzdem in der Einkommenssteuer als Ausgabe geltend machen ? Worauf kommt es an ?
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Alt 06.11.2005, 19:36   #2
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Du musst Einkommensteuer und Umsatzsteuer immer streng trennen.

Einkommensteuerlich musst du Aufwendungen lediglich belegen, während du in der Umsatzsteuer die harten Anforderungen des § 14 UStG erdulden musst.

Zitat:
Aber die gehen ja nur bis zu einer gewissen Grenze.
Wer sagt das?

Zitat:
Wenn ich bei Media Markt einen PC für 1000 Euro kaufe dann steht auf dem Beleg meine Adresse ja nicht drauf und auf meinem Kontoauszug sind die Kosten wenn ich Bar bezahle auch nicht drauf. Kann ich diese Kosten dann trotzdem in der Einkommenssteuer als Ausgabe geltend machen ? Worauf kommt es an ?
In der Einkommensteuer kannst du die Kosten wie oben schon beschrieben ohne Probleme mit dem Kassenbon geltend machen. Du hast allerdings auch die Möglichkeit in jedem Supermarkt dir eine Rechnung i.S.v. § 14 UStG an der Kasse ausstellen zu lassen. Ansonsten wird dir in der Info auf jeden Fall damit abgeholfen.
Es kommt lediglich darauf an, dass dort der Betrag, das Datum, der Name des leistenden Unternehmers und die herkömmliche Handelsbezeichnung drauf steht. Der Rest ist egal.
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Alt 06.11.2005, 19:51   #3
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boundles kann nur besser werden
>Wer sagt das?

Hm... ich dachte es waren max. 100 Euro pro Rechnung und nicht mehr als 50% des Gesamtumsatzes ? Ist das nicht so ? Gibt es da keine Grenzen ? Wo steht eigentlich das mit den eigenbelegen im Gesetz ?

Danke übrigens für deine Auskunft. Deine Hilfe wissen sich viele hier sehr zu schätzen.
boundles ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.11.2005, 20:38   #4
TP-Moderator
 
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Zitat:
Hm... ich dachte es waren max. 100 Euro pro Rechnung und nicht mehr als 50% des Gesamtumsatzes ?
???????????????????????
Nie gehört.
Soweit ich weiß ist die Höhe unbegrenzt bei Eigenbelegen. Und nehmen wir auch mal an, dass man ab 100 EUR eine richtige Rechnung schreiben sollte, welche Konsequenzen hätte das wenn man es nicht macht? Richtig, der Wegfall des Vorsteuerabzugs den ein Privatmensch eh nicht hat.
Und die 50 % Gesamtumsatz habe ich noch nie gehört.

Zitat:
Wo steht eigentlich das mit den eigenbelegen im Gesetz ?
Das ergibt sich aus den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung.
=> Keine Buchung ohne Beleg

Oder auch § 239 HGB oder im Zweifel aus der AO. Da steht nämlich alles drin. bzw. in der wird auf alles verwiesen. In diesem Falle dann §§ 140 Firefox AO
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Alt 07.11.2005, 00:04   #5
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boundles kann nur besser werden
Kennst du zufällig einen Link wo steht was eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist ? Ist jetzt wieder ein neues Thema, würde mich aber auch interessieren.
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Alt 07.11.2005, 17:30   #6
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fridge bringt sich richtig ein
Hallo Boundles,

die Grundsätze ordnungsmäßer Buchführung bestehen aus diversen Einzelvorschriften. Bei Wikipedia findest Du das hier

dann habe ich noch das gefunden:

Zitat:
Eine ordnungsgemäße Buchführung muß gewissen formalen und inhaltlichen Prinzipien genügen, damit sich ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens verschaffen kann. Diese Prinzipien werden unter dem Begriff "Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung" (GoB) zusammengefaßt. Sie sind nicht starr, sondern werden laufend von Wissenschaft und Praxis sowie von der Rechtsprechung weiterentwickelt und den aktuellen Gegebenheiten angepaßt. Teilweise wurden sie in Gesetze aufgenommen.
Einige Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung lauten:
  • Die Buchführung muß klar und übersichtlich sein
  • Die Geschäftsvorfälle sind laufend und vollständig, richtig und zeitgerecht sowie sachlich geordnet zu buchen.
  • Keine Buchung ohne Beleg!
  • Die Buchführungsunterlagen sind zehn Jahre aufzubewahren.
  • Aufwendungen und Erträge dürfen nicht miteinander verrechnet werden (Saldierungsverbot).
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Alt 07.11.2005, 20:12   #7
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boundles kann nur besser werden
Zitat:
Zitat von fridge
Hallo Boundles,

die Grundsätze ordnungsmäßer Buchführung bestehen aus diversen Einzelvorschriften. Bei Wikipedia findest Du das hier

dann habe ich noch das gefunden:
Danke es gibt keine Pflicht zur elektronischen Buchführung, oder ? Ich kann auch alles in Papierform, also ausgedruckt aufbewahren, oder ?

Und wie muss man Einnahmen belegen (wenn überhaupt) ?
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Alt 07.11.2005, 20:20   #8
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boundles kann nur besser werden
Was mich auch noch interessieren würde: Wie regelmäßig muss die Buchhaltung aktualisiert werden ? Einmal im Monat, täglich usw. ?
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Alt 07.11.2005, 20:37   #9
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
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Zitat:
Zitat von boundles
Was mich auch noch interessieren würde: Wie regelmäßig muss die Buchhaltung aktualisiert werden ? Einmal im Monat, täglich usw. ?
Das bleibt Dir überlassen; fast... bedenke, dass die Buchführung zeitnah zu führen ist, was auch immer man unter zeitnah versteht, wird er BFH bestimmt schonmal festgestellt haben
__________________

fridge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2005, 20:40   #10
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Zitat:
Zitat von boundles
Danke es gibt keine Pflicht zur elektronischen Buchführung, oder ? Ich kann auch alles in Papierform, also ausgedruckt aufbewahren, oder ?

Und wie muss man Einnahmen belegen (wenn überhaupt) ?
Die Einnahmen solltest Du belegen können, damit es keinen Streit mit dem FA gibt, denn die können eventuell hinzuschätzen, wenn sie glauben, dass deine einnahmen nicht stimmmen.

zum thema fibu: wenn du eine buchung mit pc machst, musst du die gobs (grundsätze ordnungsmäßer speicherbuchführung) berücksichtigen. machst du dagegen alles mit der hand, so zusagen ein amerikanisches journal, kann dir auch keiner was. bekommst du aber rechnungen elektronisch...blablabla. das thema kennst du ja
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