Eine ordnungsgemäße Buchführung muß gewissen formalen und inhaltlichen Prinzipien genügen, damit sich ein sachverständiger Dritter in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens verschaffen kann. Diese Prinzipien werden unter dem Begriff "Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung" (GoB) zusammengefaßt.
Sie sind nicht starr, sondern werden laufend von Wissenschaft und Praxis sowie von der Rechtsprechung weiterentwickelt und den aktuellen Gegebenheiten angepaßt. Teilweise wurden sie in Gesetze aufgenommen.
Einige Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung lauten:
- Die Buchführung muß klar und übersichtlich sein
- Die Geschäftsvorfälle sind laufend und vollständig, richtig und zeitgerecht sowie sachlich geordnet zu buchen.
- Keine Buchung ohne Beleg!
- Die Buchführungsunterlagen sind zehn Jahre aufzubewahren.
- Aufwendungen und Erträge dürfen nicht miteinander verrechnet werden (Saldierungsverbot).