Hi!
Also, kurz gegoogelt - lies da mal nach:
http://www.standardvertraege.de/cgi-...forum&frames=N
Bei nicht geschäftsfähigen Personen haben die Erziehungsberechtigten die Vollmacht, über Schenkungen zu entscheiden und im Interesse des Kindes zu verfügen - so hab ich das noch im Kopf...
Aber bei Google und Wikipedia dürftest du da reichlich (qualifizierte) Antworten finden.
LG
Ivonne


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