+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Schenkung - ist notarieller Vertrag Vorschrift

  1. #1
    TP-Newbie alder macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2005
    Beiträge
    3

    Question Schenkung - ist notarieller Vertrag Vorschrift

    Ich möchte aus steuerlichen Gründen eine Schenkung an meine Nachkommen machen. Ist hierzu ein notarieller Vertrag nötig oder reicht ein Vertrag zwischen den Beteiligten? Und wie sieht das bei minderjährigen aus?

  2. #2
    TP-OT-Queen buttercup bringt sich richtig ein buttercup bringt sich richtig ein Avatar von buttercup
    Registriert seit
    Jul 2005
    Ort
    Chrüzlinge - Ovoland
    Beiträge
    229
    Hi!

    Also, kurz gegoogelt - lies da mal nach:

    http://www.standardvertraege.de/cgi-...forum&frames=N

    Bei nicht geschäftsfähigen Personen haben die Erziehungsberechtigten die Vollmacht, über Schenkungen zu entscheiden und im Interesse des Kindes zu verfügen - so hab ich das noch im Kopf...

    Aber bei Google und Wikipedia dürftest du da reichlich (qualifizierte) Antworten finden.

    LG
    Ivonne
    Alles, was man über das Leben lernen kann, lässt sich in drei Worten zusammenfassen: es geht weiter.

  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Sofern das BGB nicht zwingend die notarielle Form vorschreibt bedarf es dieser auch nicht.

    Wenn es sich also um Geldschenkungen handelt ist der Notar nicht erforderlich während bei der Übertragung eines Grundstück die notarielle Form erforderlich ist.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  4. #4
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
    Registriert seit
    Feb 2004
    Ort
    in der Nähe von FFM
    Beiträge
    1.428
    Fast richtig, Saxo...

    Für Schenkungen ist im BGB die notarielle Beurkundung vorgesehen.

    § 518 BGB:

    (1) Zur Gültigkeit eines Vertrags, durch den eine Leistung schenkweise versprochen wird, ist die notarielle Beurkundung des Versprechens erforderlich. Das Gleiche gilt, wenn ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis der in den §§ 780, 781 bezeichneten Art schenkweise erteilt wird, von dem Versprechen oder der Anerkennungserklärung.


    (2) Der Mangel der Form wird durch die Bewirkung der versprochenen Leistung geheilt.
    Wie sich aus Abs. 2 dieser Vorschrift ergibt, kann ein ohne Notar geschlossener Vertrag jedoch durch die Zahlung oder Übergabe des Schenkungsgegenstandes geheilt werden.

    Für die Übertragung oder den Erwerb von Grundstücken schreibt das Gesetz in § 311b I BGB unabhängig von der Art des Vertrages (Kauf, Tausch, Schenkung, Gesellschaftsvertrag, etc.) eine Pflicht zur notariellen Beurkundung vor.


    Die notarielle Beurkundung richtet sich übrigens nach § 128 BGB und nach dem Beurkundungsgesetz.


    Hello again!


+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51