Dies gilt auch für Rechnungen an Privatpersonen. Allerdings solltest du dir auch über die Konsequenzen Gedanken machen.
Berichtigung einer Rechnung.
Bisher 100 EUR + 7 EUR (7 % USt) = 107 EUR
Nach Berichtigung 100 EUR + 16 EUR (16 % USt) = 116 EUR
Der vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer interessiert sich nicht dafür, weil er die Umsatzsteuer als Vorsteuer wieder erstattet bekommt. Ein nicht vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer (Kleinunternehmer) oder eine Privatpersonen hingegen können sich keine Vorsteuer abziehen und müssen somit mehr bezahlen.
Ich würde mir da als Privatperson ganz schön verarscht vorkommen.
Du kannst es natürlich auch anders machen, dass der Endbetrag weiterhin 107 EUR beträgt, wobei du dann die Umsatzsteuer mit 16/116 (14,76 EUR) herausrechnen müsstest. Dein Gewinn würde dann jedoch nicht mehr 100 EUR betragen, sondern nur noch 100/116 von 107 EUR, also 92,24 EUR.
Zitat:
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Muß ich jetzt den Vertrag ändern, eine neue Rechnung schreiben und denjenigen daraufhinweisen, daß er den gesamten Betrag zu zahlen hat?
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Dem kann ich nicht so ganz folgen. Seit wann bezahlen Leute denn den Nettobetrag. Wenn ich im Supermarkt etwas einkaufe zahle ich immer, dass was in der untersten Zeile steht und das ist immer der Bruttobetrag. Irgendwie ist das ein bisschen realitätsfremd.