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Thema: Wieviel Mehrwertsteuer für Energieberatung?

  1. #1
    TP-Junior Blacksiba macht alles soweit korrekt
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    Question Wieviel Mehrwertsteuer für Energieberatung?

    Hallo!

    Habe vor kurzem mit einem Architekten einen Dienstleistungsvertrag über eine Energieberatung geschlossen - in diesem haben wir 7% Mwst. vereinbart. Nach Beendigung der Arbeiten habe ich eine Rechnung gestellt und dort die 7% ausgewiesen... Jetzt habe ich aber den Betrag ohne Mwst. überwiesen bekommen? Waren die 7% überhaupt korrekt? Oder hätte ich 16% ausweisen müssen? Darf man sowas im Nachhinein ändern? Bin eigentlich Kleinunternehmer, habe mich aber von der Kleinunternehmerregelung befreien lassen...

    Danke für Eure Antworten!


    PS: Wie rechnet man für den Kunden gefahrene Kilometer ab - mit Mwst. oder ohne; wenn ja wieviel (16 oder 7%)?

  2. #2
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    Waren die 7% überhaupt korrekt?
    Nein

    Oder hätte ich 16% ausweisen müssen?
    Ja

    Darf man sowas im Nachhinein ändern?
    Ja, es besteht die Möglichkeit einer Berichtigung der Rechnung.
    => Suchfunktion

    Jetzt habe ich aber den Betrag ohne Mwst. überwiesen bekommen?
    Nur weil er Architekt ist, heißt das noch lange nicht, dass er die jeweilige Leistung nicht zahlen muss. Er hat den Bruttobetrag zu zahlen, alles andere wäre falsch
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Junior Blacksiba macht alles soweit korrekt
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    ...und wie sieht das ganze bei Vertragsschluß mit einer Privatperson aus? Muß ich jetzt den Vertrag ändern, eine neue Rechnung schreiben und denjenigen daraufhinweisen, daß er den gesamten Betrag zu zahlen hat? Werde natürlich auch noch die Suchfunktion wg. Änderung der Rechnung benutzen...

  4. #4
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    Dies gilt auch für Rechnungen an Privatpersonen. Allerdings solltest du dir auch über die Konsequenzen Gedanken machen.

    Berichtigung einer Rechnung.
    Bisher 100 EUR + 7 EUR (7 % USt) = 107 EUR

    Nach Berichtigung 100 EUR + 16 EUR (16 % USt) = 116 EUR

    Der vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer interessiert sich nicht dafür, weil er die Umsatzsteuer als Vorsteuer wieder erstattet bekommt. Ein nicht vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer (Kleinunternehmer) oder eine Privatpersonen hingegen können sich keine Vorsteuer abziehen und müssen somit mehr bezahlen.
    Ich würde mir da als Privatperson ganz schön verarscht vorkommen.

    Du kannst es natürlich auch anders machen, dass der Endbetrag weiterhin 107 EUR beträgt, wobei du dann die Umsatzsteuer mit 16/116 (14,76 EUR) herausrechnen müsstest. Dein Gewinn würde dann jedoch nicht mehr 100 EUR betragen, sondern nur noch 100/116 von 107 EUR, also 92,24 EUR.

    Muß ich jetzt den Vertrag ändern, eine neue Rechnung schreiben und denjenigen daraufhinweisen, daß er den gesamten Betrag zu zahlen hat?
    Dem kann ich nicht so ganz folgen. Seit wann bezahlen Leute denn den Nettobetrag. Wenn ich im Supermarkt etwas einkaufe zahle ich immer, dass was in der untersten Zeile steht und das ist immer der Bruttobetrag. Irgendwie ist das ein bisschen realitätsfremd.
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  5. #5
    TP-Junior Blacksiba macht alles soweit korrekt
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    Ist mir selbst ein Rätsel wieso nur der Nettobetrag überwiesen wurde, obwohl ich in der Rechnung nur den Endbetrag (inkl. Mwst.) ausgewiesen habe?! Werd mich mal mit demjenigen in Verbindung setzen und nachfragen was das soll... Für's FA werd ich dann eine korrigierte Rechnung schreiben mit gleichem Endbetrag aber geänderter Mwst.

  6. #6
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    obwohl ich in der Rechnung nur den Endbetrag (inkl. Mwst.) ausgewiesen habe?!
    Ich hoffe, dass du das nicht so meinst wie du es schreibst. Über die Anforderungen an eine Rechnung solltest du dir schon im Klaren sein. Zur Not noch einmal in meine Signatur unter Linkliste Steuerrecht schauen und dort irgendwo die Rechnungsdatei raussuchen oder gleich in den § 14 UStG reinschauen.

    Für's FA werd ich dann eine korrigierte Rechnung schreiben mit gleichem Endbetrag aber geänderter Mwst.
    Wie???? Nur für das Finanzamt die Rechnung schreiben und den Rest so lassen???? Das geht natürlich nicht.

    Es bedarf da schon den Anforderungen des § 17 UStG bezüglich einer Korrektur der Bemessungsgrundlage. So ohne ist das nicht
    => Suchfunktion. Irgendwo habe ich einen etwas ausführlicheren Beitrag aus der blauen Reihe zu dem Thema verfasst.

    Außerdem solltest du dir über die Konsequenzen aus meinem vorherigen Beitrag für den Endkunden im Klaren sein.
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  7. #7
    TP-Junior Blacksiba macht alles soweit korrekt
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    Für den Endkunden ändert sich bei meiner Vorgehensweise doch nichts... will ja schließlich in der neuen Rechnung den gleichen Betrag ausweisen, bloß mit höherer Mwst. - schmälert also nur meinen Gewinn!

    Auch mit der Suchfunktion konnte ich Deinen Beitrag über Rechnungskorrekturen leider nicht finden - hab wohl die falschen Stichworte benutzt...

  8. #8
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    Auch mit der Suchfunktion konnte ich Deinen Beitrag über Rechnungskorrekturen leider nicht finden - hab wohl die falschen Stichworte benutzt...
    Ohoh, ob ich den wohl wieder finde????

    Versuch' es sonst mit dieser aus der Linkliste Steuerrecht
    http://www.traum-projekt.com/forum/a...-vorsteuer.pdf
    Geändert von SvenWeb (11.08.2009 um 21:43 Uhr)
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