 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
10.11.2005, 16:29
|
#1
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2005
|
Fehler in abgegebener Steuererklärung gemacht. Was tun?
Hallo Forum,
ich hab vor nem guten Jahr ein Gewerbe angemeldet für Webdesign. Mittlerweile merke ich, dass ich mich vorher vielleicht besser hätte informieren sollen, z.B. in diesem tollen Forum. Aber leider habe ich damals diese Seite noch nicht gekannt...
Also anfang dieses Jahres habe ich für das Jahr 2004 meine Einkommensteuer-Erklärung abgegeben inkl. Einnahme-Überschuss-Rechnung.
Allerdings habe ich in der EÜR bei den aufgeführten Einnahmen nie eine Rechnungsnummer angegeben. Habe nicht mal auf den Rechnungen eine Nr. angegeben, da ich mich wohl nicht richtig informiert hatte.
Aber was das schlimmste ist: ich hab sogar eine Sache in die EÜR aufgenommen, wo ich das Geld einfach bar in die Hand gedrückt bekommen hab, also gar keine Rechnung existiert...
Im Nachhinein denke ich mir: Wie kann ich nur so naiv gewesen sein, einfach ohne Belege etwas auf die EÜR zu schreiben, aber nun ist es leider passiert und ich hab die Steuererklärung schon abgegeben.
Ich hatte sogar an das Finanzamt extra dazugeschrieben, dass falls an der Steuererklärung etwas falsch ist, man mir bitte einen Brief schreiben solle oder man mich anrufen solle, aber das ist nicht passiert, also dachte ich, es wäre alles in Ordnung...
Da ich Kleinunternehmer bin, sind meine Fehler steuerlich ja eigentlich belanglos. Ich bin mit dem Einkommen unter der zu versteuernden Grenze geblieben und außerdem konnte ich ja von meinen Ausgaben keine Vorsteuer abziehen und musste von den Einnahmen auch keine Umsatzsteuer ans FA abführen. Allerdings hab ich trotzdem eine falsche Steuererklärung abgegeben.
Weiß jemand, was man in so einem Fall machen kann? Kann man im Nachhinein dem Finanzamt erklären, dass an der Steuererklärung was falsch war?
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
|
|
|
10.11.2005, 16:54
|
#2
|
|
TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
|
wieso glaubst Du eine falsche Steuererkläruing abgegeben zu haben???
Wenn du etwas Bar eingenommen hast, ist es eine Einnahme dir versteuert werden muss. Wenn Du keinen Beleg dafür hast ist das zwar dumm, aber versteuert wurde die Einnahme ja.... ich sehe da keine probleme auf diech zu kommen
|
|
|
10.11.2005, 17:08
|
#3
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2005
|
Danke für die Antwort. Das muntert mich ja schonmal auf.
Aber dass ich keinen Beleg hab, ist ja nicht einfach "nur" ärgerlich...
Ich denke mal nicht, dass ich bei meinen momentan geringen Einnahmen Angst vor einer Steuerprüfung haben muss, aber ich müsste ja Belege für die nächsten 10 Jahre vorhalten können, oder nicht?
Was wäre denn wenn ich in 9 Jahren eine Steuerprüfung hätte und jemand die Belege sehen will?
|
|
|
10.11.2005, 17:18
|
#4
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Zitat:
|
Was wäre denn wenn ich in 9 Jahren eine Steuerprüfung hätte und jemand die Belege sehen will?
|
Bezweifel ich sehr stark.
Die Aufbewahrungszeiten betragen 10 Jahre, wobei Außenprüfungen sich i.d.R. auf einen Zeitraum von 3 Jahren beschränken. Dies richtet sich danach, was der Beamte in der Prüfungsanordnung vermerkt hat. Nur diese Jahre werden geprüft, derzeit sind dies die Jahre 2001 bis 2003. Also nach 9 Jahren wird da wohl keiner nach fragen.
Und wenn man dich fragen sollte dann schildere einfach den Fall und gut ist. Solange keine weiteren Anzeichen von fehlenden Belegen vorliegen hast du nichts zu befürchten.
|
|
|
10.11.2005, 17:49
|
#5
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2005
|
Meinst du also, dass es nicht nötig ist, einen Brief ans Finanzamt zu schreiben, damit man wenigstens etwas in der Hand hat, was zeigt, dass man sich bemüht hat, den Fehler wieder gut zu machen?
Oder wird ein eventueller Prüfer auf jeden Fall so freundlich sein und das einfach so akzeptieren?
|
|
|
10.11.2005, 18:21
|
#6
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
|
Entgegen manchen Meinungen sitzen in den Finanzämtern auch Menschen, die auch irgendwo Verständnis dafür haben, wenn mal ein Beleg fehlt. Sollte natürlich nicht zu häufig vorkommen und es sollte natürlich kein zu großer Betrag sein im Verhältnis zu deinen sonstigen Einnahmen. Der Prüfer wird auf die Gesamtbetrachtung abstellen und wenn sonst alles OK ist wird der da auch nichts machen.
Wenn ich daran denke, was ich bei meiner letzten Prüfung an formalen Dingen alles durchgehen lassen habe raufe ich mir jetzt noch die Haare.
|
|
|
10.11.2005, 19:00
|
#7
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Nov 2005
|
Ja das freut mich ja.
Vielen Dank für deine schnellen Antworten!
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:15 Uhr.
|
 |