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Thema: Fehler in abgegebener Steuererklärung gemacht. Was tun?

  1. #1
    TP-Newbie steuer-neuling macht alles soweit korrekt
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    Unhappy Fehler in abgegebener Steuererklärung gemacht. Was tun?

    Hallo Forum,

    ich hab vor nem guten Jahr ein Gewerbe angemeldet für Webdesign. Mittlerweile merke ich, dass ich mich vorher vielleicht besser hätte informieren sollen, z.B. in diesem tollen Forum. Aber leider habe ich damals diese Seite noch nicht gekannt...

    Also anfang dieses Jahres habe ich für das Jahr 2004 meine Einkommensteuer-Erklärung abgegeben inkl. Einnahme-Überschuss-Rechnung.
    Allerdings habe ich in der EÜR bei den aufgeführten Einnahmen nie eine Rechnungsnummer angegeben. Habe nicht mal auf den Rechnungen eine Nr. angegeben, da ich mich wohl nicht richtig informiert hatte.
    Aber was das schlimmste ist: ich hab sogar eine Sache in die EÜR aufgenommen, wo ich das Geld einfach bar in die Hand gedrückt bekommen hab, also gar keine Rechnung existiert...

    Im Nachhinein denke ich mir: Wie kann ich nur so naiv gewesen sein, einfach ohne Belege etwas auf die EÜR zu schreiben, aber nun ist es leider passiert und ich hab die Steuererklärung schon abgegeben.
    Ich hatte sogar an das Finanzamt extra dazugeschrieben, dass falls an der Steuererklärung etwas falsch ist, man mir bitte einen Brief schreiben solle oder man mich anrufen solle, aber das ist nicht passiert, also dachte ich, es wäre alles in Ordnung...

    Da ich Kleinunternehmer bin, sind meine Fehler steuerlich ja eigentlich belanglos. Ich bin mit dem Einkommen unter der zu versteuernden Grenze geblieben und außerdem konnte ich ja von meinen Ausgaben keine Vorsteuer abziehen und musste von den Einnahmen auch keine Umsatzsteuer ans FA abführen. Allerdings hab ich trotzdem eine falsche Steuererklärung abgegeben.

    Weiß jemand, was man in so einem Fall machen kann? Kann man im Nachhinein dem Finanzamt erklären, dass an der Steuererklärung was falsch war?

    Vielen Dank schonmal im Vorraus!

  2. #2
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    wieso glaubst Du eine falsche Steuererkläruing abgegeben zu haben???

    Wenn du etwas Bar eingenommen hast, ist es eine Einnahme dir versteuert werden muss. Wenn Du keinen Beleg dafür hast ist das zwar dumm, aber versteuert wurde die Einnahme ja.... ich sehe da keine probleme auf diech zu kommen

  3. #3
    TP-Newbie steuer-neuling macht alles soweit korrekt
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    Danke für die Antwort. Das muntert mich ja schonmal auf.

    Aber dass ich keinen Beleg hab, ist ja nicht einfach "nur" ärgerlich...

    Ich denke mal nicht, dass ich bei meinen momentan geringen Einnahmen Angst vor einer Steuerprüfung haben muss, aber ich müsste ja Belege für die nächsten 10 Jahre vorhalten können, oder nicht?
    Was wäre denn wenn ich in 9 Jahren eine Steuerprüfung hätte und jemand die Belege sehen will?

  4. #4
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    Was wäre denn wenn ich in 9 Jahren eine Steuerprüfung hätte und jemand die Belege sehen will?
    Bezweifel ich sehr stark.

    Die Aufbewahrungszeiten betragen 10 Jahre, wobei Außenprüfungen sich i.d.R. auf einen Zeitraum von 3 Jahren beschränken. Dies richtet sich danach, was der Beamte in der Prüfungsanordnung vermerkt hat. Nur diese Jahre werden geprüft, derzeit sind dies die Jahre 2001 bis 2003. Also nach 9 Jahren wird da wohl keiner nach fragen.

    Und wenn man dich fragen sollte dann schildere einfach den Fall und gut ist. Solange keine weiteren Anzeichen von fehlenden Belegen vorliegen hast du nichts zu befürchten.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  5. #5
    TP-Newbie steuer-neuling macht alles soweit korrekt
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    Meinst du also, dass es nicht nötig ist, einen Brief ans Finanzamt zu schreiben, damit man wenigstens etwas in der Hand hat, was zeigt, dass man sich bemüht hat, den Fehler wieder gut zu machen?

    Oder wird ein eventueller Prüfer auf jeden Fall so freundlich sein und das einfach so akzeptieren?

  6. #6
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    Entgegen manchen Meinungen sitzen in den Finanzämtern auch Menschen, die auch irgendwo Verständnis dafür haben, wenn mal ein Beleg fehlt. Sollte natürlich nicht zu häufig vorkommen und es sollte natürlich kein zu großer Betrag sein im Verhältnis zu deinen sonstigen Einnahmen. Der Prüfer wird auf die Gesamtbetrachtung abstellen und wenn sonst alles OK ist wird der da auch nichts machen.

    Wenn ich daran denke, was ich bei meiner letzten Prüfung an formalen Dingen alles durchgehen lassen habe raufe ich mir jetzt noch die Haare.
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  7. #7
    TP-Newbie steuer-neuling macht alles soweit korrekt
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    Ja das freut mich ja.

    Vielen Dank für deine schnellen Antworten!

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