Ich kenn' mich mit Buchführungsprogrammen nicht so aus. Ich tippe aber:
Schweiz: Kto. 8338
Österreich: Kto. 8339
Es liegt ein nicht steuerbare Leistung vor, weil der Ort der sonstigen Leistung nach § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG i.V.m. § 3a Abs. 3 S. 1 UStG dort ist wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Somit ist dies zum einen in der Scheiz und zum anderen in Österreich. Beides stellt kein Inland i.S.v. § 1 Abs. 2 S. 1 UStG dar und folglich liegt eine nicht steuerbare sonstige Leistung vor.
Nach § 13b Abs. 1 Nr. 1 UStG i.V.m. § 13b Abs. 2 UStG schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, so dass eine Nettorechnung auszustellen ist mit einem Hinweis auf § 13b UStG (Reverse-Charge-System).
In der Voranmeldung ist der Umsatz in Kennzahl 60 einzutragen. Kennzahl 45 wäre sicherlich nicht verkehrt, jedoch ist Kennzahl 60 richtiger. Je nachdem welches Konto du verwendest solltest du also in deine Voranmeldung schauen und das Ergebnis mit diesen Ausführungen vergleichen.
Gruß
Sven


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