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Thema: Welches Konto bei Dienstleistungen fürs Ausland?

  1. #1
    TP-Newbie Attila macht alles soweit korrekt
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    Welches Konto bei Dienstleistungen fürs Ausland?

    Hallo,
    Bin bei diversen Suchmaschinen nicht fündig geworden... Habe folgendes Problem:
    Ich bin Selbständig und habe für Firmen in Österreich und der Schweiz Internet Applikationen erstellt. Auf den Rechnungen habe ich keine MwSt ausgewiesen, da meinse Wissens für Dienstleistungen fürs Ausland keine auszuweisen ist (richtig?). Jetzt stellt sich mir die Frage, auf welches Konto da gebucht werden muss. Ich arbeite mit SKR03 und hatte schon den fehler begangen, das als innergemeinschaftlich lieferung in der ust voranmeldung anzugeben... jetzt bei der Korrektur frage ich mich ob ich auf 8338 (Nicht steuerbare Umsätze Drittland) und 8339 (Nicht steuerbare Umsätze EG-Land) oder 8120 (Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG) buchen muss, denn 8950 (Nicht steuerbare Umsätze) sind es ja wahrscheinlich nicht...
    Vielleicht weiss da einer einen Rat?

    Danke und Grüße,
    Attila Kaytar

  2. #2
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    Ich kenn' mich mit Buchführungsprogrammen nicht so aus. Ich tippe aber:

    Schweiz: Kto. 8338
    Österreich: Kto. 8339

    Es liegt ein nicht steuerbare Leistung vor, weil der Ort der sonstigen Leistung nach § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG i.V.m. § 3a Abs. 3 S. 1 UStG dort ist wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Somit ist dies zum einen in der Scheiz und zum anderen in Österreich. Beides stellt kein Inland i.S.v. § 1 Abs. 2 S. 1 UStG dar und folglich liegt eine nicht steuerbare sonstige Leistung vor.

    Nach § 13b Abs. 1 Nr. 1 UStG i.V.m. § 13b Abs. 2 UStG schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, so dass eine Nettorechnung auszustellen ist mit einem Hinweis auf § 13b UStG (Reverse-Charge-System).

    In der Voranmeldung ist der Umsatz in Kennzahl 60 einzutragen. Kennzahl 45 wäre sicherlich nicht verkehrt, jedoch ist Kennzahl 60 richtiger. Je nachdem welches Konto du verwendest solltest du also in deine Voranmeldung schauen und das Ergebnis mit diesen Ausführungen vergleichen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Newbie Attila macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für die Antwort!

    Grüsse,
    Attila

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