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Thema: Bücher und Urheberrecht

  1. #1
    TP-Member Logge ist auf einem guten Weg
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    Arrow Bücher und Urheberrecht

    Hallo TPler,

    ich studiere Geschichte und möchte mit ein paar Komilitonen ein Projekt starten. Es geht darum eine Auswahl der wichtigsten Werke der Geschichtswissenschaften und Literatur online verfügbar zu machen. Wir dachten an Werke z.B. von Theodor Mommsen. Mommsen ist 1903 gestorben, deshalb sollte es bei seinen Werken keine Probleme mit dem Urheberrecht geben, oder? Kurz gesagt, darf ich alle Bücher digitalisieren und online Zugänglich machen, deren Autoren schon 70 Jahre oder länger Tod sind. Keine Ausnahmen. Stimmt das so?
    Nun noch eine kleine Frage: Wie sieht das mit Übersetzungen aus? Müssen die Übersetzer auch 70 Jahre Tod sein, oder bezieht sich das nur auf die Autoren der Originale?

    Mit diesem Projekt soll kein Geld eingenommen werden. Falls keiner Rat weiß, dann vielleicht ein Tipp wo ich mich erkundigen könnte.

    Gruß Thorsten

  2. #2
    TP-Insider Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
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    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/BMJ_index.html Links am Rand auf Volltextsuche.

    Oder selbst suchen http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/index.html

    Aber wie es scheint, liegst du mit den 70 Jahren richtig:
    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__64.html
    Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.

  3. #3
    TP-Member Logge ist auf einem guten Weg
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    Wenn ich das dan richtig verstanden habe, dann fallen Übersetzungen nicht unter das Urhebergesetz, sonder das Original.
    Also, wenn jemand eine Übersetzung von Aristoteles angefertigt hat im Jahr 2000, dann darf man diese Übersetzung ohne rechtliche Konzequenzen verwenden?

    Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.
    Eine Übersetzung ist keine persönliche geistige Schöpfung im engeren Sinne, oder?

    EDIT:
    Hat sich geklärt. Hier ein Link zum Thema: http://www.techwriter.de/thema/urheberr.htm
    Das Übersetzen eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist eine eigenständige geistige Schöpfung.
    Gruß
    Geändert von Logge (11.11.2005 um 20:36 Uhr)

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