hmmmm... hat der keiner eine Antwort für mich ????
War denn noch keiner von Euch auswärts tätig????
Alles Stubenhocker hier??????????
Bin für jeden Tip dankbar !!!!
Franky
Hallo zusammen,
ich möchte gerne wissen, wie ich meinen gesammelten Beleg zu verbuchen habe.
Ich bin selbstständig im Cateringbereich. Nun habe ich am Wochenende einen Auftrag ausserhalb gehabt.
Es haben sich folgende Belege angesammelt:
- hotelübernachtung
- Belege für Speisen und Getränke
- Parktickets
Kann ich alles in meiner EÜR als Ausgaben erfassen ?
Oder sind Parkscheine bereits mit den 30 cent Kilometerpauschale abgegolten?
Wie verbuche ich Hotel und Speisen?
Habe leider nichts unter der Suchfunktion gefunden...
MfG
franky
hmmmm... hat der keiner eine Antwort für mich ????
War denn noch keiner von Euch auswärts tätig????
Alles Stubenhocker hier??????????
Bin für jeden Tip dankbar !!!!
Franky
Huch, den Thread muss ich wohl übersehen haben.
Prinzipiell ja.Kann ich alles in meiner EÜR als Ausgaben erfassen ?
Allerdings gibt es da so eine schöne Vorschrift, nennt sich § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG
Somit sind die Verpflegungskosten auf einen bestimmten Betrag begrenzt.Zitat von § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG
Wenn du die Pauschalen zum Ansatz bringst sind die Parkgebühren mit den 30 Cent abgegolten.Oder sind Parkscheine bereits mit den 30 cent Kilometerpauschale abgegolten?
Insgesamt ist das Thema sehr umfangreich und geht an sich mehr ins Lohnsteuerrecht, welches nun zugegeben nicht meine Welt ist. Google sollte dir da eine große Hilfe sein. Die IHK's bieten zumeist PDF-Dateien darüber an.
Suchwörter: Verpflegungsmehraufwendungen, Dienstreise, Reisekosten,
ggfs. die Wörter mit EStG oder LStR kombinieren
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
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