hmm - es ist erstmal eine ungefragte Zusendung von Informationen - also in gewissem Sinne schon Spam - bei einem Brief wäre es etwas Anderes - hier hätte ich immer noch die Möglichkeit den Brief in den Papierkorb zu werfen..
SteffenR
hi,
ein kumpel ist webdesigner. leider geht es ihm auftragsmäßig nicht sehr gut, deshalb hat er sich überlegt an "webmastern" die eine nicht sehr ansprechende webpräsenz haben per email eine verschönerung der homepage anzubieten. die frage ist nun ob das schon als spam gewertet wird und er probleme bekommen kann.
hmm - es ist erstmal eine ungefragte Zusendung von Informationen - also in gewissem Sinne schon Spam - bei einem Brief wäre es etwas Anderes - hier hätte ich immer noch die Möglichkeit den Brief in den Papierkorb zu werfen..
SteffenR
eine email kann man ja auch löschen![]()
Für mich definitv kein Spam, wenn er sich auf die entsprechende Website bezieht und das Ganz als "normales" Mail aufbaut. Irgendwie muss man ja akqurieren.
es geht ja nicht um die persönliche ansicht sondern wie es der gesetzgeber sieht. weil letzt endlich geht es darum ob man dafür jemanden vor gericht bringen kannFür mich definitv kein Spam
Bin rechtlich nicht so fit wie andere hier im Forum. Aber wenn das nicht erlaubt ist, müsste ich immer erst um Erlaubnis fragen bevor ich jemanden via Mail kontaktiere. Und das kann's ja nicht sein. In der Schweiz darf man z.B. auch brieflich zugespamt werden, sofern der Brief nicht als Massensendung im Briefkasten auftaucht, sondern eindeutig adressiert ist. So ist mein Rechtsempfinden auch bei Mails. Muss aber auch anmerken, dass wir in der Schweiz noch nicht dem Abmahnungswahn verfallen sind.
Aber wie gesagt, es gibt hier Leute die rechtlich fit sind ;-)
Nach meinem Wissensstand (wobei auch ich kein Rechtsexperte bin) ist das ganz klar Spam. Du versendest Informationen, ohne das dich der Empfänger ausdrücklich dazu aufgefordert hat (und du es nachweisen könntest). Weiterhin besteht keine Geschäftsbeziehung zwischen dir und dem Empfänger.
Eine dieser Kriterien solltest du erfüllen, dann bist du auf der sicheren Seite.
Ich weiß allerdings nicht genau wie das rechtlich aussieht, wenn du dich wirklich ausschließlich auf seine Seite beziehst (also praktisch jedem Empfänger eine persönliche Mail schreibst).
kann jemand noch was dazu sagen der sich damit auch auskennt?
die Meinungen hier im TP gehen auseinander, wie eine kurze Recherche ergabZitat von joextra
verboten <-> u.U. zulässig
habe mal 2 Minuten nach dem Urteil gegoogelt, welches OBI-Wahn erwähnt:
Quelle und kompletter Text... Rechtsprechung bestätigt und entschieden, dass die unverlangte Zusendung von Werbe-Mails auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr wettbewerbswidrig sei. Diese Rechtsprechung wird auch Gesetz sobald das neue UWG in Kraft tritt. Damit ist aber noch nicht jegliche Zusendung von Werbe-Mails, Newsletter etc. untersagt. Ein solches ist möglich, wenn der Empfänger entweder sein Einverständnis dazu erteilt hat oder aber ein solches Einverständnis vom Versender vermutet werden kann.
diese o.ä. google-Abfragen sollten weitere Treffer bringen
ok, danke. denke das ich es soweit verstanden habe was man darf und was nicht
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