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Thema: Versandkosten und Mehrwertsteuer

  1. #1
    TP-Junior Benyus macht alles soweit korrekt
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    Versandkosten und Mehrwertsteuer

    Hallo!

    Ersteinmal ein großes Lob an dieses wunderbare Forum, ich habe sehr viele Fragen auf dem Weg zu meiner Selbstständigkeit mit diesem Forum gelöst (Immer fleißig die "Suche" Funktion benutzt )

    Nun habe ich folgendes Problem was ich natürlich auch schon gesucht habe, jedoch nicht gefunden, bzw nur unklare Antworten bekommen habe.

    Also es geht um folgendes:

    Wenn ich ein Produkt in meinem Online Shop verkaufe, dann wählt der Kunde z.B. "Versand dieses Produktes mit.. iloxx"

    Bei Iloxx zahle ich jetzt für den Versand der Ware an den Endkunden 9,80 inkl 16% Märchensteuer. Das muss dann im Endeffekt der Kunde tragen...

    Also der Kunde zahlt mir jetzt 100 Euro für das Produkt (auch inkl. 16% MwSt) + die 9,80 Versand.
    ------------
    Also:
    100Euro (Ware)
    + 9,80 (Versand)
    = 109,80

    Enthaltene MwSt xxx ??
    ------------------
    Und jetzt Frage ich mich wieviel MwSt jetz in der Rechung auftaucht? Also nur die 16%MwSt der Ware oder auch die 16%MwSt von den Versandkosten?

    Das ist natürlich dafür entscheidet wieviel MwSt ich nun an das Finanzamt zahlen muss...


    Vielen Dank schonmal!

    Gruß Benyus

  2. #2
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    Smile

    moin und willkommen im TP

    Zitat Zitat von Benyus
    (Immer fleißig die "Suche" Funktion benutzt )
    das üben wir aber dann noch mal

    also kurz und knapp: in aller Regel steckt auch in deinem Versandkostenanteil MWSt. drin, die du an das liebe FA abführen musst.

    Einzige Ausnahme, wenn du an einem Postamt quasi wie ein Privatkunde deine Pakete aufgibst, da fällt dann keine MWSt. an.

    wenn du aber mit DPD, UPS, DHL (als Gewerbekunde) u.ä. versendest fällt immer MWSt. an ...

  3. #3
    TP-Junior Benyus macht alles soweit korrekt
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    Hallo!


    Danke für die schnelle Antwort.

    Nun ergibt sich da bei mir folgendes Problem bzw meine Ansicht der Dinge wäre folgende:

    Iloxx verkauft sozusagen seine Dienstleistung (den Transport der Ware) an mich. Iloxx bekommt also von mir 9,80Euro und muss dann entsprechend 16% Mehrwersteuer an das Finanzamt abdrücken. Ich gebe diese Dienstleistung aber ohne Aufschlag meinerseits (also ohne MEHRWERT sozusagen) an den Kunden weiter, was ich damit sagen will:

    Wenn ich diesen Transport dem Kunden jetzt mit z.B. 11 Euro in Rechnung stellen würde. Hätte ich ja einen Mehrwert der Dienstleistung von iloxx geschaffen und dieser Mehrwert (11-9,80= 1.20 Euro) müsste DANN doch erst mit der MwSt besteuert werden?!

    Fazit: Ich bin der Meinung das die in dem Transport enthaltene MwSt. von mir nicht ans Finanzamt abgeführt werden muss (aus den oben genannten Grund)

    Entweder will oder kann ich das nicht anders verstehen


    Gruß
    Benyus

  4. #4
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    Wo ist denn das Problem?
    9,80 EUR inkl. USt
    => tatsächliche Belastung i.H.v. 8,45 EUR, weil die Umsatzsteuer i.H.v. 1,35 EUR als Vorsteuer abgezogen wird.

    11,00 EUR inkl. USt
    => tatsächliche Einnahmen i.H.v. 9,48 EUR, weil die Umsatzsteuer i.H.v. 1,52 EUR an das Finanzamt zu zahlen ist.

    Du hast somit einen Mehrwert i.H.v. 1,03 EUR geschaffen, der zu versteuern ist.
    1,03 * 0,16 = 0,16 EUR

    1,52 - 1,35 = 0,17 EUR Rundungsdifferenz

    Also stimmt doch alles. Du musst die USt an das Finanzamt abführen.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  5. #5
    TP-Junior Benyus macht alles soweit korrekt
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    Hallo! Ich versuche jetzt nochmal zu beschreiben.. ob ichs tatsächlich verstanden habe Vielen Dank schonmal für eure Geduld




    Zitat Zitat von Saxoflyer
    Wo ist denn das Problem?
    9,80 EUR inkl. USt
    => tatsächliche Belastung i.H.v. 8,45 EUR, weil die Umsatzsteuer i.H.v. 1,35 EUR als Vorsteuer abgezogen wird.
    In dem oberen Fall schaffe ich keinen Mehrwert, muss also nix ans Finanzamt abführen... ?!

    Aber wieso Vorsteuer? Vorsteuer kann ich doch nur geltend machen wenn die erbrachte Leistung einer Firma für meine Firma von Nutzen ist. In diesem Fall ist aber der Versand nicht für mich(bzw der Firma) sondern für den Kunden!



    Zitat Zitat von Saxoflyer
    11,00 EUR inkl. USt
    => tatsächliche Einnahmen i.H.v. 9,48 EUR, weil die Umsatzsteuer i.H.v. 1,52 EUR an das Finanzamt zu zahlen ist.

    Du hast somit einen Mehrwert i.H.v. 1,03 EUR geschaffen, der zu versteuern ist.
    1,03 * 0,16 = 0,16 EUR

    1,52 - 1,35 = 0,17 EUR Rundungsdifferenz

    Also stimmt doch alles. Du musst die USt an das Finanzamt abführen.
    In diesem Fall schaffe ich einen Mehrtwert und muss diese 0,17 Euro ans Finanzamt abführen...?!

    Was heißt denn i.H.v.

    Danke schonmal für die Beantwortung...

    Gruß
    Benyus

  6. #6
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    Du musst immer streng trennen zwischen Eingangs- und Ausgangsumsätzen. Eingangsumsätze sind die Einkaufsgeschäfte und Ausgangsumsätze die Verkaufsgeschäfte.

    Bei den Einkaufsgeschäften brauchst du nichts an das Finanzamt abführen bzw. du machst dies in dem du den Bruttopreis an den Händler zahlst und dieser den Betrag an das FA abführt. Selbst brauchst du da nichts zahlen. Dies hast du richtig erkannt. Allerdings kannst du dir die Vorsteuer abziehen.

    Deine Argumentation zum Vorsteuerabzug ist überwältigend. Die habe ich noch nicht gehört. Tja, Steuerrecht. Man lernt nie aus
    Vorsteuern kannst du dann abziehen, wenn du eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen hast und du den erworbenen Gegenstand bzw. die erworbene Dienstleistung zu mehr als 10 % für dein Unternehmen nutzt. Hier dienen die Portokosten 100 % deinem Unternehmen, weil es ja schließlich betrieblich veranlasst ist den Gegenstand zum Kunden zu befördern. Aus privater Natur machst du dies ja nicht. Ansonsten dürftest du die Portokosten überhaupt nicht als Betriebsausgabe abziehen. Insofern steht dir auch ein Vorsteueranspruch zu.


    Bei der zweiten Berechnung (Ausgangsumsatz) musst du Umsatzsteuer zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Entgelt. Dies ist alles was der Kunde aufwendet abzüglich der Umsatzsteuer und somit der Nettobetrag. Auf diesen ist die Umsatzsteuer mit 16 % draufzuschlagen. Alternativ kannst du natürlich auch den Bruttobetrag nehmen und die Umsatzsteuer mit 16/116 herausrechnen; einfacher Dreisatz 4. Klasse Grundschule).

    i.H.v. = in Höhe von

    Schau mal in meine Signatur unter Linkliste Steuerrecht. Du solltest dir zumindest Grundkenntnisse zum Umsatzsteuerrecht aneignen, ansonsten wird da einiges schief laufen.

    Gruß
    Sven
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  7. #7
    TP-Junior Benyus macht alles soweit korrekt
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    Hallo!

    Danke für die Antwort, ich denke ich habe das verstanden

    Bei mir hat sich halt diese Frage "warum vorsteuer abziehen?" auch deshalb aufgetan weil:

    Eingang:
    Wenn ich jetzt diese Versanddienstleistung von 9,80 "einkaufe" , kann ich dann die 16% Vorsteuer davon abziehen. Also bekomme ich dann 1,35 vom Finanzamt zurück.

    Ausgang:
    Jetzt zahlt der Kunde dafür 9,80 und ich muss dann die 16% Mehrwertsteuer,davon, ans Finanzamt abdrücken (wieder 1,35).

    Jetzt bekomme ich also 1,35 vom Finanzamt um sie gleich wieder abzugeben, Rechnerei um nix sozusagen...


    Wenn der Ausgangsumsatz ein anderer ist, macht das alles dann natürlich wieder Sinn.


    Ist das so richtig?

    Danke

    Gruß

  8. #8
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    Richtig
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  9. #9
    TP-Junior Benyus macht alles soweit korrekt
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    Ich danke dir vielmals!

    vorallem die sache mit dem eingangsumsatz und den ausgangsumsatz hat mir sehr geholfen!

    Gruß

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