Grundsätzlich kann man soetwas zwar machen, allerdings muss man sich dann auf einen Rechtstreit einstellen. 1. Ist Fraglich ob die Seite bereits in Dein Eigentum übergegangen ist (wohl eher nicht). Dies würde bedeuten das Du Veränderungen an fremden Eigentum vornimmst (im Falle eines Rechtstreits schlecht für Dich). 2. Ob Dir soetwas wie Schadensersatz zusteht wenn Du die noch ausstehenden arbeiten von einem anderen Unternehmen ausführen lässt ist nicht sicher, da so ein Anspruch erst von einem Gericht bestätigt werden muss.Frage: Kann ich - sofern er meiner Aufforderung nicht nachkommt, die einmalige Korrektur aller von mir monierten Punkte durchzuführen - die Seiten (deren letzten Stand ich ja von seinem Server kopiert habe) einem anderen Webschrauber (das ist voller Respekt gemeint!) übergeben, die anstehenden Korrekturen von diesem machen lassen und die Kosten, die dieser mir dafür in Rechnung stellt, von meiner Schlußrechnung abziehen?
Ich würde Dir deshalb dringend von dieser Vorgehensweise abraten. Versuche Dich mit dem Auftraggeber zu einigen. Die Aussicht auf Folgeaufträge ist häufig ein gutes Argumentationsmittel![]()
Wenn denn wirklich nichts mehr geht würde ich Dir empfehlen je nach Gegenstandswert einen Anwalt zu beauftragen und den gerichtlichen Weg zu gehen. Den restlichen Kaufpreis würde ich allerdings bis zur Klärung "angemessen" kürzen.
-> Das hier ist keine Rechtsberatung, ich bin kein Anwalt sondern schilder nur wei ich es an Deiner Stelle machen würden..... Ist Obi eigentlich noch hier ?![]()
Gruß Epic03


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