Vorsteuer kannst du dir nur erstatten lassen, wenn eine Rechnung vorliegt in der auch Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Eine Gutschrift zählt als Rechnung.
Hallo,
ein Student hat mir ein Script programmiert. Ich wollte ihn nun dafür vergüten (unter 100 Euro). Wie kann ich das als Betriebsausgabe kenntlich machen? Kann ich davon Mehrwertsteuer absetzen oder geht das nicht?
MfG
Vorsteuer kannst du dir nur erstatten lassen, wenn eine Rechnung vorliegt in der auch Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Eine Gutschrift zählt als Rechnung.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Darf ich ihm also nur eine Gutschrift ohne ausgewiesener Mehrwertsteuer erstellen weil er sich sonst in Schwierigkeiten mit dem FA begeben kann?
Also ist es ja egal ob er mir eine Rechnung ohne MwSt. gibt oder ich ihm eine Gutschrift ohne MwSt. ausstelle.
Irgendwie schon sehr verwirrend![]()
Richtig. Du musst es ja so sehen:
Er ist kein umsatzsteuerlicher Unternehmer und darf deshalb keine Umsatzsteuer in Rechnungen ausstellen. Eine Gutschrift ist ja nichts anderes als eine Rechnung, nur das der Leistungsempfänger die Rechnung für den leistenden Unternehmer ausstellt, weil dieser aus welchen Gründen auch immer den Betrag besser in Erfahrung bringen kann (z.B. bei der Abrechnung zwischen Tankstellen und Benzin-Konzernen). Und es wäre ja komisch, wenn da ein anderes Ergebnis bei heraus käme, nur weil die Rechnung von einer anderen Person gestellt wird.
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