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Thema: Mehrwertsteuer bei Rücksendung

  1. #1
    TP-Junior postfrosch macht alles soweit korrekt
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    Mehrwertsteuer bei Rücksendung

    Hallo,

    ich habe ende Oktober einen Artikel verkauft und auch ganz brav die Steuer ans FA abgedrückt.

    Jetzt im November hab ich die Ware zurückbekommen weil da was nicht passt, dem kunden hab ich natürlich den Kaufpreis wieder zurückerstattet.

    Was passiert jetzt mit der Mehrwertsteuer, kann ich die Rücksendung wie einen Wareneinkauf behandeln?? da hab ich aber natürlich vom kunden keine rechnung mit mehrwertsteuer drauf. oder wie komm ich jetzt wieder an die Steuer ran.

    Weil wenn ich das Teil jetzt wieder an einen anderen Verkaufe dann muss ich ja auch wieder die Mehrwertsteuer abdrücken oder???

  2. #2
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    Nein, das wäre verkehrt.

    Die Umsatzsteuer ist nach § 17 UStG zu korrigieren.

    Ich habe mir gerade die USt-Voranmeldung mal angeschaut. Ich würde den Nettobetrag in der Kennzahl 51 eintragen als Minusbetrag.
    Geändert von SvenWeb (19.11.2005 um 10:37 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Insider Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
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    Also muss ich nur die Differenz bei einer Berichtigung angeben und nicht die komplette VA mit korrigierten Endbeträgen?
    Oder ist das egal?
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  4. #4
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    Samstag morgen. Mein Schädel brummt noch. Wahrscheinlich versteh' ich deshalb die Frage nicht.

    In die Kennzahl 51 werden nur die Nettobeträge (Bemessungsgrundlage bzw. Entgelt) eingetragen. Darauf dann die 16 % und diese werden dann rechts daneben eingetragen.

    Also errechnet man die Bemessungsgrundlage und zieht davon den Nettobetrag, der korrigiert werden soll wieder ab. Dementsprechend mindert sich dann auch die Umsatzsteuer im rechten Feld.

    Diese Berichtigung kommt in die USt-Voranmeldung, in der erstmals die neue Tatsache bekannt wurde. Also wird die damalige Voranmeldung nicht berichtigt. Es wird lediglich die neue USt-VA geändert.
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  5. #5
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    Diese Berichtigung kommt in die USt-Voranmeldung, in der erstmals die neue Tatsache bekannt wurde. Also wird die damalige Voranmeldung nicht berichtigt. Es wird lediglich die neue USt-VA geändert.
    Ach soooo. Jetzt hab ich es verstanden. dankeschön
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  6. #6
    TP-Junior postfrosch macht alles soweit korrekt
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    Oki, Danke.

    Dann werd ich das mal in der nächsten VA so machen.

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