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Alt 19.11.2005, 18:03   #1
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Taney macht alles soweit korrekt

Einnahmenverteilung bei GbR


Bevor man eine Gbr. gründet erarbeitet man ja wie gewohnt einen Gesellschaftsvertrag, in der bei uns die Gewinnverteilung auf 50 : 50 festgelegt wurde.

Meine Frage nun.
Ist es zwingend notwendig diese Aufteilung einzuhalten, wenn ein Partner eine bestimmte Zeit lang nicht ganz mitzieht. Muss man diesen Gesellschaftsvertrag erneuern oder wie geht man da am besten vor?

Grüße
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Alt 19.11.2005, 18:43   #2
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Zitat:
Muss man diesen Gesellschaftsvertrag erneuern oder wie geht man da am besten vor?
Ihr müsst den Passus ändern, der für die Gewinnverteilung bestimmend ist. Dabei muss nicht der gesamte Vertrag neugeschrieben werden muss.
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Alt 19.11.2005, 18:48   #3
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Taney macht alles soweit korrekt
Oki dankeschön Ist es eigentlich möglich in den Vertrag eine variable Gewinnverteilung aufzunehmen? Je nach dem ein Partner mitzieht oder nicht?
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Alt 19.11.2005, 19:24   #4
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Die Gewinnverteilung könnt ihr regeln wie ihr wollt. Ob dies prozentual oder anhand der Leistung erfolgt ist völlig egal. Dies ist Ausdruck des "Grundsatz der Vertragsfreiheit" aus dem BGB.

Es sei denn, es handelt sich um eine Familienpersonengesellschaft, in der die Familienangehörige die Gesellschafter sind. Dann ist vorsicht geboten.
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Alt 19.11.2005, 23:23   #5
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Dankeschön
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Alt 17.08.2006, 11:31   #6
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Claudi_18 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Poloatze
Es sei denn, es handelt sich um eine Familienpersonengesellschaft, in der die Familienangehörige die Gesellschafter sind. Dann ist vorsicht geboten.
Aber genau das ist bei mir der Fall. Worauf sollte ich achten?
Vielen Dank für eure Hilfe schon einmal im voraus und schönen Gruß
Claudi
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Alt 17.08.2006, 11:53   #7
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Da gibt's ganze Bücher zu, die das Thema behandeln. Insofern kann ich da gar nicht wirklich etwas zu sagen, da das Themengebiet einfach zu groß ist und es auch in den bestimmten Einzelfällen einfach zu speziell wird.
Ich habe das Thema im Unterricht immer gehasst, insbesondere wenn dann noch stille Beteiligungen hinzukommen und die eine Beteiligung schenkweise eingeräumt wurde und die Gewinnverteilung zu prüfen ist. Wenn dann noch Gewinnverteilungsabreden vorhanden sind und evtl. Sonderbetriebsvermögen und -vergütungen dann wird das richtig spaßig. Das sind dann aber auch Klausurfälle und haben nichts mit der Realität zu tun.

Der Grundsatz besteht jedoch darin, dass die Verträge einem Fremdvergleich stand halten. D.h. also, dass der Gewinn entsprechend der tatsächlichen Leistung verteilt wird.
Wenn zum Beispiel der eine Ehegatte zu 10 % beteiligt ist und der andere Ehegatte zu 90 % und beide den Gewinn 50:50 aufteilen würde dies grds. einem Fremdvergleich nicht standhalten, da ein fremder Dritter nicht auf 40 % verzichten würde. Die Ursache liegt also im Familienverhältnis.

Gruß
Sven
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Alt 17.08.2006, 12:25   #8
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Claudi_18 macht alles soweit korrekt
Aha! Das bedeutet also wenn ich das richtig verstehe, dass es grundsätzlich darum geht, dass man Gewinne nicht innerhalb einer Familie so verschiebt, dass es steuerlich günstiger wird.

Bei uns geht es nur darum, dass mein Vater und ich eine gemeinsame Firma haben, in der ich mehr und er weniger arbeitet. Eingans- und Ausgangsrechnungen können wir aber auf Kostenstellen erfassen und genau feststellen wer welchen Gewinn erwirtschaftet hat. Wenn wir dann eine Gewinnverteilung aufgrund dieser Kosten- und Erlösrechnung vertraglich vereinbaren dürfte es doch eigentlich zu keinen Problemen kommen oder?

Dank dir und gruß
Claudi
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Alt 17.08.2006, 12:33   #9
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Zitat:
Aha! Das bedeutet also wenn ich das richtig verstehe, dass es grundsätzlich darum geht, dass man Gewinne nicht innerhalb einer Familie so verschiebt, dass es steuerlich günstiger wird.
exakt

Zitat:
Wenn wir dann eine Gewinnverteilung aufgrund dieser Kosten- und Erlösrechnung vertraglich vereinbaren dürfte es doch eigentlich zu keinen Problemen kommen oder?
Dann dürfte es sicherlich keine Probleme geben. Allerdings ist das auch ein zusätzlicher Aufwand extra Kostenstellen zu betreiben.
Es muss auch nicht zwangsläufig zu Problemen kommen, wenn man die Verteilung nach Köpfen oder prozentual vereinbart. Das obige Beispiel von mir war halt nur der Extremfall. Man sollte auf diese Geschichten ein bisschen die Augen werfen dann passt das schon.
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Alt 17.08.2006, 12:51   #10
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Claudi_18 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Poloatze
exakt
Dann dürfte es sicherlich keine Probleme geben. Allerdings ist das auch ein zusätzlicher Aufwand extra Kostenstellen zu betreiben.
Dann bin ich ja beruhigt. Und bei unseren paar Rechnungen ist das eigentlich gar kein Aufwand, zumal ich ein tolles Fibuprogramm hab mit dem das einfach geht

Dank dir vielmals für deine schnelle Hilfe!
Claudi_18 ist offline   Mit Zitat antworten
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