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Thema: Einkommenssteuer nichtselbständige Arbeit und Nebengewerbe

  1. #1
    TP-Newbie Jan4President macht alles soweit korrekt
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    Einkommenssteuer nichtselbständige Arbeit und Nebengewerbe

    Hallo zusammen, ich schwöre die Suchfunktion genutzt zu haben. Auch wenn ich mit meiner Frage vielleicht alle Lacher auf meiner Seite habe, möchte ich sie trotzdem stellen.

    Ich habe ein Nebengewerbe angemeldet und übe hauptberuflich eine nichtselbständige Tätigkeit aus. Nun soll ich den sicherlich bekannten Fragebogen des Finanzamtes ausfüllen. Ich muß dabei mein Einkommen der nichtselbständigen Tätigkeit angeben.

    Meine Frage: ich zahle für diese nichtselbständige Tätigkeit ja bereits Einkommenssteuer, in wie fern beeinflusst mein Einkommen aus meinem Nebengewerbe diese Einkommenssteuer aus der nichtselbständigen Tätigkeit?
    Wird diese Einkommenssteuer dann auch steigen wenn ich aus dem Nebengewerbe ein Einkommen erziele? Oder kann ich davon ausgehen das es nur anzugeben ist weil eben für dieses Nebengewerbe eine Einkommenssteuer ermittelt werden soll? Geht es dabei nur um die Ermittlung von Einkommenssteuersätzen- oder Klassen/Gruppen etc? Muß ich dann fürs Nebengewerbe nochmal Einkommenssteuer auch aufs Einkommen aus der nichtsselbständigen Tätiglkeit zahlen?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Hallo zusammen, ich schwöre die Suchfunktion genutzt zu haben.
    Wirklich Naja, wollen wir mal nicht so sein.

    Meine Frage: ich zahle für diese nichtselbständige Tätigkeit ja bereits Einkommenssteuer, in wie fern beeinflusst mein Einkommen aus meinem Nebengewerbe diese Einkommenssteuer aus der nichtselbständigen Tätigkeit?
    Der Gewinn des Gewerbebetriebs wird den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit zugerechnet.

    Schau mal in meine Signatur unter Linkliste Steuerrecht. Da gibt es irgendwo eine Datei namens "Einkommensteuer Teil 1" oder so ähnlich. Da wirst du definitiv eine Antwort auf deine Frage finden.

    Wird diese Einkommenssteuer dann auch steigen wenn ich aus dem Nebengewerbe ein Einkommen erziele?
    Allein von der Logik her sollte diese Frage ja schon beantwortet werden. Wenn es nicht der Fall wäre, würden Gewerbetreibende ja schließlich keine Steuern zahlen.

    Oder kann ich davon ausgehen das es nur anzugeben ist weil eben für dieses Nebengewerbe eine Einkommenssteuer ermittelt werden soll?
    Die Angabe ist für Zwecke der Einkommensteuervorauszahlungen. Damit ist nicht der Abzug von Lohnsteuer vom Arbeitslohn gemeint, sondern eine separate Geschichte.

    Muß ich dann fürs Nebengewerbe nochmal Einkommenssteuer auch aufs Einkommen aus der nichtsselbständigen Tätiglkeit zahlen?
    Nein, Doppelbesteuerung gibt es nicht.

    Schau dir wirklich mal die oben genannte Datei an, dann wird alles klar.

    Ansonsten noch ein bisschen ausführlicher aber noch nicht ganz fertig; mein eigenes Skript, wahrscheinlich aber auch etwas komplizierter.
    Geändert von SvenWeb (27.11.2005 um 17:19 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Newbie Jan4President macht alles soweit korrekt
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    vielen Dank!

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