WirklichHallo zusammen, ich schwöre die Suchfunktion genutzt zu haben.Naja, wollen wir mal nicht so sein.
Der Gewinn des Gewerbebetriebs wird den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit zugerechnet.Meine Frage: ich zahle für diese nichtselbständige Tätigkeit ja bereits Einkommenssteuer, in wie fern beeinflusst mein Einkommen aus meinem Nebengewerbe diese Einkommenssteuer aus der nichtselbständigen Tätigkeit?
Schau mal in meine Signatur unter Linkliste Steuerrecht. Da gibt es irgendwo eine Datei namens "Einkommensteuer Teil 1" oder so ähnlich. Da wirst du definitiv eine Antwort auf deine Frage finden.
Allein von der Logik her sollte diese Frage ja schon beantwortet werden. Wenn es nicht der Fall wäre, würden Gewerbetreibende ja schließlich keine Steuern zahlen.Wird diese Einkommenssteuer dann auch steigen wenn ich aus dem Nebengewerbe ein Einkommen erziele?
Die Angabe ist für Zwecke der Einkommensteuervorauszahlungen. Damit ist nicht der Abzug von Lohnsteuer vom Arbeitslohn gemeint, sondern eine separate Geschichte.Oder kann ich davon ausgehen das es nur anzugeben ist weil eben für dieses Nebengewerbe eine Einkommenssteuer ermittelt werden soll?
Nein, Doppelbesteuerung gibt es nicht.Muß ich dann fürs Nebengewerbe nochmal Einkommenssteuer auch aufs Einkommen aus der nichtsselbständigen Tätiglkeit zahlen?
Schau dir wirklich mal die oben genannte Datei an, dann wird alles klar.
Ansonsten noch ein bisschen ausführlicher aber noch nicht ganz fertig; mein eigenes Skript, wahrscheinlich aber auch etwas komplizierter.![]()


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