Sehr schön. Also muss das Fahrzeug aktiviert werden bzw. ins Anlagenverzeichnis aufgenommen werden. Dieses wird dann abgeschrieben, wobei dies entweder zeitanteilig (pro rata temporis) oder im Rahmen der AfA in fallenden Jahresbeiträgen erfolgt. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Pkw beträgt 6 Jahre.Hatte in 2004 mir ein Fahrzeug für 15000,-€ über die Bank finanziert.
ganz dicker Fehler, der leider sehr häufig gemacht wird und im Falle einer Betriebsprüfung jede Menge Geld kostet!!!!!... nur die ratenzahlungen gehen vom Konto ab und die verbuche ich als Betriebsausgaben.
Darlehenstilgungen können keine Betriebsausgaben darstellen, weil es lediglich eine Umschichtung im Betriebsvermögen ist. Du hast dafür ja schließlich Geld von der Bank bekommen, welches du dann für das Kfz ausgegeben hast. Du minderst deinen Gewinn nur durch die Abschreibungen. Hingegen können die Darlehenszinsen ohne weiteres als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Das ist auch richtig so.Die Ratenzahlungen an die bank sind ohne Mwst.
Zudem musst du einen Privatanteil versteuern. Dazu verweise ich mal auf die Linkliste Steuerrecht in meiner Signatur.
Gruß
Sven


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren