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Thema: Rechnung ins Ausland ohne MwSt

  1. #1
    TP-Newbie 61Gabi macht alles soweit korrekt
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    Rechnung ins Ausland ohne MwSt

    Hallo zusammen,

    ich habe jetzt das erste Mal den Fall, dass ein Käufer aus dem Ausland eine Rechnung ohne MwSt wünscht. Er hat mir seine UStId angegeben, wie mache ich das jetzt am besten???

    Danke für eure Hilfe

    Gruß Gabi

  2. #2
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    http://bundesrecht.juris.de/bundesre...980/__17c.html

    Ansonsten werden die Unternehmer hier sicherlich auch noch etwas dazu sagen können.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    Mein Stb. hat mir dazu erklärt, dass ich vor dem Schreiben einer umsatzsteuerfreien Rechnung aufgrund innergemeinschaftlichen B2B-Handels die mitgeteilte USt.-ID des Geschäftspartners auf Gültigkeit überprüfen sollte.

    Das kannst du z.B. hier: http://europa.eu.int/comm/taxation_c...e/vieshome.htm

    zwingend vorgeschrieben ist, dass du diese USt.-ID auch auf deiner Rechnung nennst, ich formuliere das dann so:
    5 Stk. Panzer Leopard
    abzügl. 16% MWSt. wg. B2B-Handel
    mitgeteilte Ust.-ID-Nr. des Kunden: 000000000000000
    Diese umsatzsteuerfreien Lieferungen und Leistungen müssen im Rahmen deiner USt.-Voranmeldung zusätzlich an das Bundesamt für Finanzen in Saarlois gemeldet werden (irgendwie müssen wir ja schließlich die Arbeitslosigkeit in den Griff bekommen )
    Wie das im Detail dann aussieht, bin ich überfragt, das macht mein Stb.

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