http://bundesrecht.juris.de/bundesre...980/__17a.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesre...980/__17c.html
Ansonsten werden die Unternehmer hier sicherlich auch noch etwas dazu sagen können.
Hallo zusammen,
ich habe jetzt das erste Mal den Fall, dass ein Käufer aus dem Ausland eine Rechnung ohne MwSt wünscht. Er hat mir seine UStId angegeben, wie mache ich das jetzt am besten???
Danke für eure Hilfe
Gruß Gabi![]()
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Ansonsten werden die Unternehmer hier sicherlich auch noch etwas dazu sagen können.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Mein Stb. hat mir dazu erklärt, dass ich vor dem Schreiben einer umsatzsteuerfreien Rechnung aufgrund innergemeinschaftlichen B2B-Handels die mitgeteilte USt.-ID des Geschäftspartners auf Gültigkeit überprüfen sollte.
Das kannst du z.B. hier: http://europa.eu.int/comm/taxation_c...e/vieshome.htm
zwingend vorgeschrieben ist, dass du diese USt.-ID auch auf deiner Rechnung nennst, ich formuliere das dann so:Diese umsatzsteuerfreien Lieferungen und Leistungen müssen im Rahmen deiner USt.-Voranmeldung zusätzlich an das Bundesamt für Finanzen in Saarlois gemeldet werden (irgendwie müssen wir ja schließlich die Arbeitslosigkeit in den Griff bekommen5 Stk. Panzer Leopard
abzügl. 16% MWSt. wg. B2B-Handel
mitgeteilte Ust.-ID-Nr. des Kunden: 000000000000000)
Wie das im Detail dann aussieht, bin ich überfragt, das macht mein Stb.
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