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22.11.2005, 00:00
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#1
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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innergemeinschaftliche Leistungen - Prüfung durch das FA
moin auch,
ist es normal, dass das FA einen Brief mit diesem Inhalt schickt:
Zitat:
Sie haben im USt-Voranmeldeverfahren bisher steuerbefreite Lieferungen (6a UStGi.V.m.§ 4 Nr. 1bUStG) in Höhe von xxxx € erklärt.
Um überprüpfen zu können, ob die Steuerfreiheit der Umsätze zu Recht in Anspruch genommen wird, bitte ich um Mitteilung wie der Buch- und Belegnachweis geführt wird:
- bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a UStGi.V.m. § 4 Nr. 1bUStG) Hinweis auf die §§ 17a - 17c der Umsatzsteuerdurchwührungsverordnung (UStDV)
Außerdem bitte ich exemplarisch für die steuerfreien Umsätze einige Vorgänge durch entsprechende belege (Ausgangsrechnungen mit den dazugehörenden Beförderungs- oder Versendungsnachweisen, (Auszug aus der Buchführung) vorzulegen
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*
Bisher ist mir so eine FA-Nerverei nur bei Steuerprüfung untergekommen, was soll der Sch***?
Ich verkaufe, kassiere unbar, versende, führe UST-Ids der Empfänger auf den Rechnungen auf, überprüfe diese IDs sogar ... mein Stb. bucht den ganzen Krempel und "erklärt" gegenüber dem FA meine Steuerschuld.
Warum muss ich jetzt plötzlich außerhalb einer Steuerprüfung beim FA Belege statt Erklärungen vorlegen???
* unlogische Paragraphennennungen & falsche Klammersetzungen sind original zitiert 
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22.11.2005, 07:54
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Warum muss ich jetzt plötzlich außerhalb einer Steuerprüfung beim FA Belege statt Erklärungen vorlegen???
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Weil es da ein paar verrückte Typen ganz oben in den Führungsreihen der Oberfinanzdirektionen gibt, die sich immer wieder etwas Neues einfallen lassen um ihre Leute zu beschäftigen. Der nutzen liegt eigentlich nur darin, um zu zeigen: "The Finanzamt is watching you". Ansonsten bringen diese Schreiben überhaupt nichts. Aber wie gesagt, bestimmte Leute denken da halt anders.
Und zu den Rechtschreibfehlern: Da gibt es noch eine ganze Menge mehr in den Vordrucken und Mitteilungen. Selbst in den Erläuterungstexten, die oftmals unter den Bescheiden stehen. Peinlich, peinlich für den Verein
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22.11.2005, 11:05
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Feb 2001
Ort: Helmstedt/Wolfsburg
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*lach* genau das gleiche Schreiben hatte ich auch schonmal... 
Ich hab das einfach dem Steuerberater gegeben und der hat das dann erledigt. Das witzige war, dass die Dame vom FA danach m.E. auch nicht schlauer war, da Sie mit den Rechnungen, die zumal in Englisch waren und man darin nur Posten fand die für den normalen Menschen nichtssagend sind... Naja, wenigstens war Sie dann zufrieden
Gruss
Jan
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22.11.2005, 19:58
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#4
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
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Zitat von Stuck Mojo
Ich hab das einfach dem Steuerberater gegeben und der hat das dann erledigt.
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das habe ich auch getan, aber das "Warum" interessierte mich trotzdem 
ABM beim FA ...
@Sven:
in einen anderen Thread stoße ich gerade auf diesen Link von dir, darin steht u.a.:
Zitat:
(2) In den Fällen, in denen der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert, soll der Unternehmer den Nachweis hierüber wie folgt führen:
1. durch das Doppel der Rechnung (§§ 14, 14a des Gesetzes),
2. durch einen handelsüblichen Beleg, aus dem sich der Bestimmungsort ergibt,
insbesondere Lieferschein,
3. durch eine Empfangsbestätigung des Abnehmers oder seines Beauftragten
sowie
4. ...
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1. + 2. ist klar, kein Problem
aber 3. (Empfangsbestätigung des Abnehmers) ist doch wieder überflüssige Bürokratie 
Strenggenommen müsste ich also für jeden umsatzsteuerfreien Verkauf eine Zustellbestätigung des Transportunternehmens einholen? 
Das tue ich eigentlich nur, falls ich mal mahnen muss, um zu überprüfen, ob die Ware auch angekommen ist (und selbst das meist nur per online-tracking)
Das Doppel/Quittung über den Versand an die angegebene Adresse habe ich natürlich und wird mit dem rechnungsdoppel schön brav archiviert.
Und die Außenhandelsabteilung der IHK hatte mir zu dem Thema erklärt (ist allerdings sicher 2 Jahre her), dass es de facto ausreichend sei, wenn ich Rechnung, unbaren Zahlungseingang und Paketscheindoppel/Speditionsauftrag o.ä. auf Nachfrage vorzeigen kann ...
wer hat jetzt Recht?
Der Gesetzestext (da steht aber das schöne Wörtchen "soll" drin  ), oder die IHK?
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22.11.2005, 20:51
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Wenn man dieses "soll" mit dem Absatz 1 verbindet in dem ein "muss" steht würde ich dieses "soll" auch als ein "muss" betrachten
Wie dies in der Praxis aussieht weiß ich nicht.
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22.11.2005, 21:39
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Ulm
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Zitat:
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Strenggenommen müsste ich also für jeden umsatzsteuerfreien Verkauf eine Zustellbestätigung des Transportunternehmens einholen?
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Sowas sollte dir der Spediteur eigentlich immer ausstellen, bzw. du bekommst sowas auf Nachfrage eigentlich ohne Probleme.
__________________
gruss mibu!
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22.11.2005, 22:02
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#7
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
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Zitat von mibu
du bekommst sowas auf Nachfrage eigentlich ohne Probleme.
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auf Nachfrage ja, aber nicht automatisch ... und ehrlich gesagt reichen mir meine Papierstapel und Archive auch schon in jetzigem Umfang vollkommen aus
Ist doch alles gaga:
- es liegt eine schriftliche Bestellung aus dem Ausland vor
- daraufhin wird eine umsatzsteuerbefreite Rechnung erstellt, wenn die Rahmenbedingungen (also Drittland, oder B2B innergemeinschaftlich mit USt.-ID) gegeben sind
- es wird per Überweisung - also unbar - aus dem Ausland bezahlt (alles wunderbar auf dem Kto.-Auszug nachvollziehbar)
- Ich habe Rechnungsdoppel mit "passender" Lieferanschrift und Versandbeleg an die Lieferadresse
irgendwann muss doch mal gut sein ... oder sind wir alle pauschal Steuerhinterzieher bis zum Beweis des Gegenteils?
bisher dachte ich, im Rechtsstaat gilt erst mal die Unschuldsvermutung ... 
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22.11.2005, 22:09
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Ulm
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Kenne die Spediteure die stellen so ein Teil immer aus, manche muss man in der Tat auf die Füsse treten, aber dann klappt es für die Zukunft auch.
Zitat:
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irgendwann muss doch mal gut sein ... oder sind wir alle pauschal Steuerhinterzieher bis zum Beweis des Gegenteils?
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Manchmal hat es den Anschein....
und das es Zeit für für eine Vereinfachung wird ja wohl NIEMAND bestreiten wollen. Wenn doch dann zweifel ich persönlich an seinem Verstand! 
__________________
gruss mibu!
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22.11.2005, 22:32
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#9
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TP-Supporter
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Sauerland
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Habe noch ein schönes Schlusswort dazu:
Zitat:
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Zitat von Saxoflyer
In Zukunft: Steurrecht und Sinn sind zwei Gegensätze. Also niemals danach Fragen.
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__________________
Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
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24.11.2005, 10:42
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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Der erweiterte Belegnachweis für EU-Lieferungen hat auch den BFH bereits beschäftigt. Und dabei sind für den Lieferer ein paar unangenehme Folgerungen herausgekommen.
Ich hänge mal den Auszugs eines Skriptes an, welches von Birkenfeld während eines USt-Seminares verteilt wurde. Das ist wirklich spannend und ich kann nur jedem empfehlen, sich dieses mal durchzulesen, wenn er steuerfreie EU-Lieferungen leistet.
Viel Spaß.
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10.12.2005, 23:57
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#11
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
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pppuh, bei mir ist es genau umgekehrt, ich habe nur USt. freie Lieferungen aus der EU bekommen, 1x für gewerbliche Zwecke und 1x privat sowie 1x für 60% gewerblich (KfZ-Zubehör).
Angegeben habe ich in der USt. Erklärung davon nix, kann man Ärger bekommen dadurch, d.h. bekommt das deutsche Finanzamt von den Lieferungen was mit?
Kurios ist nämlich das ich die USt. Erklärung Anfang Mai abgegeben habe und bis heute ist immer noch kein USt. Bescheid da!!!
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11.12.2005, 10:56
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#12
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Angegeben habe ich in der USt. Erklärung davon nix, kann man Ärger bekommen dadurch, d.h. bekommt das deutsche Finanzamt von den Lieferungen was mit?
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Jupp, das Finanzamt bekommt davon etwas mit aufgrund der zusammenfassenden Meldungen. Wenn auch nicht sofort, aber auf jeden Fall im Laufe der Zeit.
Geändert von Sven (11.12.2005 um 13:41 Uhr).
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11.12.2005, 13:32
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#13
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Nähe Erlangen
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Also wir haben u. a. auch ein Nebengewerbe in dem wir einen Server an ein ausländisches Unternehmen vermieten und da dieses Unternehmen (Polen) eine USt-ID hat rechnen wir auch ohne Steuer. Dadurch erhöhen sich unsere Umsatzsteuerrückerstattungen durch das FA und unsere Bearbeiterin hat auch mal nachgeforscht. Ihr hat es aber völlig gereicht, dass ich ihr nen Schrieb geschickt hab um was es sich handelt und 2 Beispielrechnungen beigefügt hab - danach hatten wir Ruhe.
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