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23.11.2005, 00:47
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2005
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Student + Gewerbeanmeldung = ?
So, jetzt hab ich mich auch mal angemeldet, um hier meine Situation darzulegen und hoffentlich Hilfe zu bekommen. Hab schon viel mitgelesen, bin aber für meinen Fall noch auf keine passende Antwort gestossen.
Ich bin Student und betreibe erstens eine Homepage, mit der ich ein paar Euro verdiene und biete zweitens Dienstleistungen (Webdesign, Programmierung etc.) im Internet an. Nun habe ich mehrere Fragen:
1) Meine Kunden stammen nicht nur aus Deutschland und bezahlen i.d.R. mit Scheck bzw. Paypal o.Ä., wie ist die Handhabung bei solchen Einkünften? (Nicht, dass ich in Verdacht der Geldwäscherei gerate oder so...)
2) Wenn ich Traffic für meine Seite kaufe, bekomme ich ja i.d.R. keine Rechnung, insbesondere wenn der Anbieter im Ausland sitzt (Adwords etc.)... Falls ich nun aber ein Gewerbe anmelde, würde ich diese Investitionen gerne steuerlich geltend machen, ist das möglich? (Nachweis)
3) Was ändert sich an meinem Steuerfreibetrag, wenn ich ein (Klein-) Gewerbe anmelde? Bin ja "hauptberuflich" Student...
Ich bin mir sicher, ihr könnt mir helfen, ist echt ne Top-Community, was ich bisher so gelesen hab! 
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24.11.2005, 13:25
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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1) Meine Kunden stammen nicht nur aus Deutschland und bezahlen i.d.R. mit Scheck bzw. Paypal o.Ä., wie ist die Handhabung bei solchen Einkünften? (Nicht, dass ich in Verdacht der Geldwäscherei gerate oder so...)
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Normalerweise schreibst Du als Unternehmer an Deine Kunden eine Rechnung. Diese Rechnungen ordnest Du den Geldeingängen zu und fertig. Je nach Aufwand kann man dies sicher vereinfachen, ich würde nur sicherstellen das man Aufgrund des Geldeinganges recht zügig die dazugehörige Rechnung ermitteln kann.
Zitat:
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2) Wenn ich Traffic für meine Seite kaufe, bekomme ich ja i.d.R. keine Rechnung, insbesondere wenn der Anbieter im Ausland sitzt (Adwords etc.)... Falls ich nun aber ein Gewerbe anmelde, würde ich diese Investitionen gerne steuerlich geltend machen, ist das möglich? (Nachweis)
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Wenn Du keine gesonderte Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung bekommst reicht der Geldabgang zzgl. Schriftwechsel um die Kosten als Betriebsausgabe zu behandeln. Ein etwaiger Vorsteuerabzug kommt so allerdings nicht in Betracht.
Zitat:
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3) Was ändert sich an meinem Steuerfreibetrag, wenn ich ein (Klein-) Gewerbe anmelde? Bin ja "hauptberuflich" Student...
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Nichts ! Der Grundfreibetrag ist bei jedem Steuerpflichtigen gleich. Er liegt für das Jahr 2005 bei 7.664Euro, bei verheirateten 15.329,00 Euro
Zu Überprüfen wäre, für den Fall das Deine Eltern noch Kindergeld für Dich bekommen, ob Du mit Deinen eigenen Einkünften und Bezügen diesen Kindergeldanspruch verwirkst.
Beziehst Du Bafög sollest Du Dich auch in diese Richtung erkundigen, nicht das Dir wg. ein paar Euro der Anspruch verloren geht.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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24.11.2005, 20:02
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2005
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Danke schonmal für deine Antwort, hab noch ein paar Fragen:
Zitat:
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Zitat von Epic
Normalerweise schreibst Du als Unternehmer an Deine Kunden eine Rechnung. Diese Rechnungen ordnest Du den Geldeingängen zu und fertig. Je nach Aufwand kann man dies sicher vereinfachen, ich würde nur sicherstellen das man Aufgrund des Geldeinganges recht zügig die dazugehörige Rechnung ermitteln kann.
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Gut, dann schreib ich also praktisch die Rechnungen nur für mich selbst bzw. das Finanzamt, bisher hat nämlich noch kein Kunde eine verlangt
Zitat:
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Zitat von Epic
Wenn Du keine gesonderte Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung bekommst reicht der Geldabgang zzgl. Schriftwechsel um die Kosten als Betriebsausgabe zu behandeln. Ein etwaiger Vorsteuerabzug kommt so allerdings nicht in Betracht.
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Okay, nun ist es oft so, dass ich das ganze via Paypal bezahle... zählt dann die Zahlungseingangsbestätigung von Paypal auch als Schriftwechsel (Geldabgang), obwohl das Geld ja dann noch auf das Paypal-Konto des Anbieters überwiesen wird? Checken die Finanzbeamten das mit Drittanbietern wie Paypal, Moneybookers u.A.?
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30.11.2005, 01:54
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Ilmenau
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ich möcht auch mal was dazu sagen.
ich bin auch student und habe ein gewerbe angemeldet.
die rechnungen schreibe ich z.B. auch größtenteils nur für mich, hab schon einen ganzen ordner voll damit und haben wollten die vielleicht 30 kunden...
aber es ist sehr praktisch, denn so kannst du auch nach jahren nachvollziehen was du für den und den kunden gemacht hast. (hol dir auf jeden fall ein programm, das das schreiben vereinfacht)
mit paypal arbeite ich auch und da druckst du einfach die bestätigungen aus und tust sie in einen ordner. mein steuerberater hat das so angenommen.... wobei ich sagen muss das ich per paypal größtenteils geld empfange (ich denke nicht dass das finanzamt jemals behaupten wird, dass ich das nicht habe...) :-)
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30.11.2005, 10:45
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2005
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gut, was für ein buchhaltungs-? programm ist denn da zu empfehlen? gute freeware?
und ist ein steuerberater nicht schweineteuer? wie viel an zeit nimmt denn so eine unternehmenssteuererklärung in anspruch? ich glaube nicht, dass sich ein steuerberater für mich bei so geringen einkünften (momentan ca. 500 EUR / Monat, oft weniger) lohnt...
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01.12.2005, 15:32
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Ilmenau
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gute freeware gibts auf dem gebiet noch nicht (ist ja auch irgendwie verständlich)
ich verwende Lexware Büro Easy, das hat irgendwas um die 80 eur gekostet, ist aber echt sehr zu empfehlen, weil man damit ohne probleme und vorkenntnise klarkommt)
der steuerberater hat bei mir für die letzte jahreserklärung glaub ich etwas mehr als hundert euro verlangt. und das ist echt nicht sooo viel. ich hab das vor allem gemacht, weil ich mir nicht sicher war ob meine buchführung überhaupt richtig ist. weil er prüft das ja auch nach.
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01.12.2005, 16:44
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2005
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naja, dann lass ich mir glaub ich einfach von meinem vater helfen, der hat bis jetzt auch immer meine steuererklärungen mit abgewickelt...
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01.12.2005, 17:08
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Ilmenau
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ja na wenn dein vater davon ahnung hat, dann ist das natürlich ein vorteil!
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02.12.2005, 10:41
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2005
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ich denke, dass das funktionieren wird. Jetzt noch eine Frage: Ich verdiene ja nicht sonderlich viel mit meinem Gewerbe. Deshalb überlege ich, zunächst die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Meine Kunden benötigen keine Rechnungen, also muß ich denen ohnehin keine USt. ausweisen. Hat die Regelung in meinem Fall überhaupt Nachteile?
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02.12.2005, 14:24
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Ilmenau
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nur wenn du vor hast ganz viele investitionen zu tätigen. also z.b. büroeinrichtung oder so. wenn du also z.b. in erster zeit sehr viel inventar einkaufen musst (computer oder so was) dann kriegst du normalerweise die mwst zurück, wenn du aber kleinunternehmerregelung machst, dann kannst du das nicht.
aber bei dir wird das nicht zutreffen ;-)
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