Nein1. Muss man den Autokauf dem Finanzamt schriftlich mitteilen?
Wenn es sich um einen neuen Lkw handelt muss über 9 Jahre abgeschrieben werden. Handelt es sich nicht um ein neues Fahrzeug ist die Restnutzungsdauer maßgeblich.2. MUSS man das Fahrzeug auf 6 (LKW 9?) Jahre abschreiben oder ist das nur die maximale Abschreibungszeit, man kann aber selbst wählen z.B. 4 Jahre ?
Meiner Meinung nach reicht dies nicht aus um eine private Nutzung aus zu schließen. Allerdings gilt dies nicht immer. Man muss sehen um was für eine Art von Lkw es sich handelt. Ich glaube ein Pik Up ist durchaus dazu geeignet auch privat genutzt zu werden... ein Ladekipper wohl eher nicht. Wäre für die Führung des Fahrzeuges ein besondere Führerschein erforderlich über den nur der Unternehmer verfügt würde ich die sache schon wieder anders beurteilen, oder wenn privat mehrere Fahrzeuge zur Verfügung stehen würden. Also wenn man wirklich sicher gehen möchte sollte ein Fahrtenbuch geführt werden.3. Da das Fahrzeug ausschließlich beruflich und nicht privat genutzt wird, wie kann man das dem Finanzamt glaubhaft machen? Ist es ausreichend, daß es sich um LKW-Zulassung handelt und man ein weiteres Fahrzeug auf sich angemeldet hat, welches ausschließlich privat genutzt wird? Oder muss man trotzdem ein Fahrtenbuch führen?
Wurde für das Fahrzeug eine Ansparrücklage nach 7g EStG gebildet wäre die Bezeichnung "gebraucht" von Bedeutung, ansonsten würde ich diesen Hinweis eher dazu nutzen die Abschreibungszeit auf 8 Jahre zu verkürzen.. Auf der Rechnung seht "Gebrauchtwagen", obwohl es sich um einen Neuwagen handelt. Dies ist wohl deswegen zustandegekommen, weil das FAhrzeug eine Tageszulassung besessen hat. Ist dies steuerlich in irgendeiner Form relevant oder egal?
Gruß Epic03


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