+ Antworten
Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Autokauf m.LKW-Zulassung

  1. #1
    TP-Newbie BABS99 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Nov 2005
    Beiträge
    1

    Red face Autokauf m.LKW-Zulassung

    Hallo zusammen!
    kann mir hier vielleicht jemand Hilfestellung geben?

    Wie funktioniert das mit der Abschreibung?

    Mein Mann hat ein Unternehmen gegründet und sich nun ein Fahrzeug angeschafft, welches er NUR betrieblich nutzt. Es handelt sich um einen Nissan-Pick-UP und dieser hat eine LKW-Zulassung. Meine Fragen
    1. Muss man den Autokauf dem Finanzamt schriftlich mitteilen?
    2. MUSS man das Fahrzeug auf 6 (LKW 9?) Jahre abschreiben oder ist das nur die maximale Abschreibungszeit, man kann aber selbst wählen z.B. 4 Jahre ?
    3. Da das Fahrzeug ausschließlich beruflich und nicht privat genutzt wird, wie kann man das dem Finanzamt glaubhaft machen? Ist es ausreichend, daß es sich um LKW-Zulassung handelt und man ein weiteres Fahrzeug auf sich angemeldet hat, welches ausschließlich privat genutzt wird? Oder muss man trotzdem ein Fahrtenbuch führen?
    4. Auf der Rechnung seht "Gebrauchtwagen", obwohl es sich um einen Neuwagen handelt. Dies ist wohl deswegen zustandegekommen, weil das FAhrzeug eine Tageszulassung besessen hat. Ist dies steuerlich in irgendeiner Form relevant oder egal?

    VIELEN DANK FÜR ANTWORTEN!!!!!!!!
    Grüßle
    BABS

  2. #2
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
    Registriert seit
    Mar 2004
    Ort
    Norddeutschland
    Beiträge
    1.042
    1. Muss man den Autokauf dem Finanzamt schriftlich mitteilen?
    Nein

    2. MUSS man das Fahrzeug auf 6 (LKW 9?) Jahre abschreiben oder ist das nur die maximale Abschreibungszeit, man kann aber selbst wählen z.B. 4 Jahre ?
    Wenn es sich um einen neuen Lkw handelt muss über 9 Jahre abgeschrieben werden. Handelt es sich nicht um ein neues Fahrzeug ist die Restnutzungsdauer maßgeblich.

    3. Da das Fahrzeug ausschließlich beruflich und nicht privat genutzt wird, wie kann man das dem Finanzamt glaubhaft machen? Ist es ausreichend, daß es sich um LKW-Zulassung handelt und man ein weiteres Fahrzeug auf sich angemeldet hat, welches ausschließlich privat genutzt wird? Oder muss man trotzdem ein Fahrtenbuch führen?
    Meiner Meinung nach reicht dies nicht aus um eine private Nutzung aus zu schließen. Allerdings gilt dies nicht immer. Man muss sehen um was für eine Art von Lkw es sich handelt. Ich glaube ein Pik Up ist durchaus dazu geeignet auch privat genutzt zu werden... ein Ladekipper wohl eher nicht. Wäre für die Führung des Fahrzeuges ein besondere Führerschein erforderlich über den nur der Unternehmer verfügt würde ich die sache schon wieder anders beurteilen, oder wenn privat mehrere Fahrzeuge zur Verfügung stehen würden. Also wenn man wirklich sicher gehen möchte sollte ein Fahrtenbuch geführt werden.

    . Auf der Rechnung seht "Gebrauchtwagen", obwohl es sich um einen Neuwagen handelt. Dies ist wohl deswegen zustandegekommen, weil das FAhrzeug eine Tageszulassung besessen hat. Ist dies steuerlich in irgendeiner Form relevant oder egal?
    Wurde für das Fahrzeug eine Ansparrücklage nach 7g EStG gebildet wäre die Bezeichnung "gebraucht" von Bedeutung, ansonsten würde ich diesen Hinweis eher dazu nutzen die Abschreibungszeit auf 8 Jahre zu verkürzen.

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

    ________________________

    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
    ________________________

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51