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Thema: Lastschriften

  1. #1
    TP-Supporter Taney macht alles soweit korrekt Avatar von Taney
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    Stuttgart
    Beiträge
    376

    Lastschriften

    Eine kurze Frage.
    Ich bin derzeit dabei, mein Gewerbe in diversen Distributionen zu registrieren, um eventuell Produkte zu verkaufen.
    Einige Unternehmen wollen im Vorhinein Abbuchungsaufträge für Lastschriften.

    Anscheinend sei dies aber für den Kontoinhaber teuerer, da die Bank meint:

    Abbuchungsaufträge für Lastschriften müsse man extra bearbeiten, die hohe Bearbeitungskosten mit sich bringen.
    Richtig wäre: Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften.

    Stimmt das so? Dann müsste ich das Formular der Partner alle nicht ausfüllen und von der Bank extra einen anderen Antrag holen, obwohl für mich beide irgendwie identisch klingen

    Grüße
    Taner

  2. #2
    TP-Junior postfrosch macht alles soweit korrekt
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    6

    Abbuchungsauftrag

    Da hat deine Bank nicht ganz unrecht.

    Aber der Abbuchungsauftrag hat auch noch weitere Tücken. Wenn auf deinem Konto genügend Kohle drauf ist muss die Bank die Abbuchung durchführen und du hast kein Widerrufsrecht. Wenn die nen falschen Betrag abbuchen musst du evtl. mit denen rumstreiten.

    Bei einer Einzugsermächtigung kannst du innerhalb von 6 Wochen die Lastschrift zurückzugeben und dir das Geld wieder erstatten zu lassen. Und dafür musst du deiner Bank nicht mal einen Grund für den Widerspruch mitteilen.

    Ich würd mir das mit dem Abbuchungsauftrag geau überlegen.

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