Eine kurze Frage.
Ich bin derzeit dabei, mein Gewerbe in diversen Distributionen zu registrieren, um eventuell Produkte zu verkaufen.
Einige Unternehmen wollen im Vorhinein Abbuchungsaufträge für Lastschriften.
Anscheinend sei dies aber für den Kontoinhaber teuerer, da die Bank meint:
Abbuchungsaufträge für Lastschriften müsse man extra bearbeiten, die hohe Bearbeitungskosten mit sich bringen.
Richtig wäre: Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften.
Stimmt das so? Dann müsste ich das Formular der Partner alle nicht ausfüllen und von der Bank extra einen anderen Antrag holen, obwohl für mich beide irgendwie identisch klingen
Grüße
Taner