Da hat deine Bank nicht ganz unrecht.
Aber der Abbuchungsauftrag hat auch noch weitere Tücken. Wenn auf deinem Konto genügend Kohle drauf ist muss die Bank die Abbuchung durchführen und du hast kein Widerrufsrecht. Wenn die nen falschen Betrag abbuchen musst du evtl. mit denen rumstreiten.
Bei einer Einzugsermächtigung kannst du innerhalb von 6 Wochen die Lastschrift zurückzugeben und dir das Geld wieder erstatten zu lassen. Und dafür musst du deiner Bank nicht mal einen Grund für den Widerspruch mitteilen.
Ich würd mir das mit dem Abbuchungsauftrag geau überlegen.


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