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Thema: Privatverkauf

  1. #1
    Registered User webdevil ist auf einem guten Weg
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    Privatverkauf

    Hallo,

    ich bin seit geraumer Zeit als Internetdienstleister selbständig. Da 2004 die Einnahmen sehr gering waren musste ich für 2005 keine Umst. voranmeldungen alle paar Monate machen, nun werde ich ja wohl meine Umst.voranmeldung für das gesamte Jahr 2005 Anfang Januar abgeben müssen, habe das heute mal ausgerechnet, kommt ne Menge Holz zusammen.

    Also ordentlich Ausgaben gegenüberstellen, ist klar. Nun mache ich seit geraumer Zeit wieder Musik, noch rein privat, möchte damit aber eines Tages auch Geld verdienen.

    Jetzt kam mir heute die Idee dass ich mir doch die technischen Geräte verkaufen könnte, denn die sind Privatbesitz, z.B. 2 Synthesizer.

    Nun zu meiner Frage: Ich als Privatmann kann mir, demDienstleister sicherlich die Geräte verkaufen, mindert den Gewinn, da die Ausgaben steigen. Aber ich darf ja als Privatmann keine Umst. aufführen, darf ich die dann als Geschäftsmann trotzdem von Finanzamt wiederbekommen

    was muss ich hierbei beachten?

  2. #2
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    selbstverständlich kann man als Unternehmer Wirtschaftsgüter aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen einlegen (zum Teilwert). Gewinnmindernd werden dieses Wirtschaftsgüter dann durch die Abschreibung für Abnutzung berücksichtigt. Vorsteuer gibts für so einen Geschäftsvorfall grundsätzlich nicht erstattet (Grundsätzlich heißt das es immer Ausnahmen gibt ;-).

    Bei Deinem Beispiel mit den Synthesizer solltest Du nochmal darüber nachdenken ob man hier überhaupt von einer betrieblichen Nutzung ausgehen kann. Ich meine... wozu braucht ein Internetdienstleister zwei Synthesizer ?? Kannst Du das nicht gut genug begründen fliegen die Sachen bei der nächsten Bp wieder raus. Wenn Du ein vorschriftsmäßiges Anlagenverzeichnis führst fällt es Deinem Sachbearbeiter beim Fa. vieleicht sogar schon bei der Veranlagung auf, dann fliegts noch schneller wieder raus.

    Benutze auch mal die Forensuche Stichwort: Einlage Betriebsvermögen, Teilwert

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

    ________________________

    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
    ________________________

  3. #3
    Registered User webdevil ist auf einem guten Weg
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    yep, danke für die Antwort. Hilft auf jeden Fall weiter.

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