selbstverständlich kann man als Unternehmer Wirtschaftsgüter aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen einlegen (zum Teilwert). Gewinnmindernd werden dieses Wirtschaftsgüter dann durch die Abschreibung für Abnutzung berücksichtigt. Vorsteuer gibts für so einen Geschäftsvorfall grundsätzlich nicht erstattet (Grundsätzlich heißt das es immer Ausnahmen gibt ;-).
Bei Deinem Beispiel mit den Synthesizer solltest Du nochmal darüber nachdenken ob man hier überhaupt von einer betrieblichen Nutzung ausgehen kann. Ich meine... wozu braucht ein Internetdienstleister zwei Synthesizer ?? Kannst Du das nicht gut genug begründen fliegen die Sachen bei der nächsten Bp wieder raus. Wenn Du ein vorschriftsmäßiges Anlagenverzeichnis führst fällt es Deinem Sachbearbeiter beim Fa. vieleicht sogar schon bei der Veranlagung auf, dann fliegts noch schneller wieder raus.
Benutze auch mal die Forensuche Stichwort: Einlage Betriebsvermögen, Teilwert
Gruß Epic03


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