Kurz und knapp: NEIN
Eine Aufteilung ist nach R 31 Abs. 9 Nr. 1 S. 4 LStR nicht möglich. Es sei denn es besteht ein Fahrtenbuch.
Hallo,
ich habe am 27.10. meinen neuen Firmenwagen übernommen (vorher hatte ich eine Privatwagenregelung, d.h. eine Bruttozahlung bekommen)
Nun bekomme ich für den Monat Oktober die
volle 1% Versteuerung in der Abrechnung, und das für lediglich 4 Tage ???
Muss/kann das nicht anteilig gerechnet werden ??
Gruss Findus
Kurz und knapp: NEIN
Eine Aufteilung ist nach R 31 Abs. 9 Nr. 1 S. 4 LStR nicht möglich. Es sei denn es besteht ein Fahrtenbuch.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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