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02.12.2005, 22:27
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#1
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Guest
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Kunde will eidesstaatliche Versicherung abgeben ..
Hallo
habe gerade erfahren, das ein Kunde von mir blank ist. Ich bekomme aber noch ca. 700 Euro von ihm!  Nun hab ich gehört, das er die eidesstaatliche Versicherung abgeben möchte!
Hab ich noch eine Chance an das Geld zu kommen? Darf er mit der Versicherung selbstständig weiterarbeiten? Darf er neue Aufträge annehmen um noch weiter Geld zu verdienen?
Er sagt ja, ich solle mir keine Sorgen machen, ich würde mein Geld bekommen. Aber ich weiss ja nicht, ob er es darf - die Konten haben Sie ihm anscheinend schon gespeert, so wie er gesagt hat! 
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03.12.2005, 00:16
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Geh' mal zu 90 % davon aus, dass du 0 Cent bekommst.
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03.12.2005, 05:54
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Zitat:
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Zitat von Compuu
Nun hab ich gehört, das er die eidesstaatliche Versicherung abgeben möchte!
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Die EV ist kein Wunschkonzert. Die Abgabe der EV wird im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens gerichtlich angeordnet. Niemand kann es sich aussuchen und sagen "ach ja, hallöle, ich möchte jetzt mal die EV abgeben".
Ausserdem: Ist die EV nicht eine private Angelegenheit, also private Zahlungsunfähigkeit? Ist alles andere nicht eine Sache des Insolvenzverfahrens? Nur mal so dahingefragt, weiß es nicht.
lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
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03.12.2005, 11:39
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Die EV setzt eine versuchte Vollstreckung in das bewegliche Vermögen voraus. Alleine schon daran kann man sehen, dass es demjenigen nicht gerade besonders gut geht. Die EV ist geregelt in § 284 AO. Zuerst wird das Vermögensverzeichnis aufgenommen und dann wird entschieden ob die EV auch tatsächlich abgenommen wird. Dies hängt unter anderem davon ab, ob derjenige eine Ratenzahlung anbietet.
Ich habe bei 3 EV's während meiner Ausbildung beigesessen. Die Leute sind am Ende und merken es noch nicht einmal. Die wissen gar nicht, was ihnen überhaupt geschieht. Wenn die EV nicht abgenommen wird, weil die Person eine Ratenzahlung anbietet ist dies meistens nur eine Aufschubzeit. Die Ratenzahlungen laufen nämlich ins Leere, weil diese Zahlungen in 90 % aller Fälle nicht eingehalten werden.
Die EV ist soweit ich weiß kein Bestandteil der Insolvenz.
Gruß
Sven
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12.11.2006, 01:31
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Hamburg
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Hi,
wieder so ein Thema.
Der fragt und danach versteht nix!
So einfach erklärt:
1. Die EV hat mit Inzolvenz nicht zu tun.
EV= 3 Jahre Ruhe. Danach kommt alles wieder.
Inzolvenz= 7 Jahre muss man nichts Zahlen. Hier entscheidet sich inzwischen Privat oder Gewerblich. Bei Privatinzolvenz nach 7 Jahre entstehen keine Schulden mehr.
Mehr darüber > Google
2. Hat der Kunde EV beantragen? Bekommst du in 3 Jahren kein Cent.
Ich erkläre schnell warum: weil der Gerichtsvollzieher mit spielt (theoritisch). Er kommt, fragt was man zahlen kann, schaut was man besitzt und natürlich
schlägt vor am bestens ein EV. Die Leute unterschreiben und solange sie nichts über 1024,00 Euro ca. auf dem Konto bekommen , wird nichts gepfändet. Also hast du Pech.
Sind die 3 Jahre vorbei? Ok, inzwischen sind schon andere schulden dazu gekommen.
Nochmal EV für 3 Jahre. Wird angenommen ohne Fragen. Nur als Info!
Und wiederholt sich das ganze.
Ab und zu sperrst du durch ein Inkasso seinem Konto: Gut, er besitzt (wenn schlau ist) eine Rechtsversicherung, und durch ein Anwalt wird seinem Konto in 24 Std bis zum 7er des Monats freigeschaltet. Da holt er ganz schnell alles raus und schon wartest du wieder auf dein Geld.
grüß
Tek
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