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Thema: Parkscheine

  1. #1
    TP-Member alice73 ist auf einem guten Weg Avatar von alice73
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    Unhappy Parkscheine

    Ich hoffe, das die Frage nicht zu blöd ist, aber warum sind auf manchen Parkscheinen die MWSt ausgewiesen und bei manchen nicht? Und sind denn dann alle MWSt pflichtig. Bin etwas durcheinander im Kopf.

  2. #2
    spl
    spl ist offline
    TP-Insider spl macht alles soweit korrekt Avatar von spl
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    Interessante Frage. Ich könnte mir folgende Umstände vorstellen:

    1. Der eine ist Kleinunternehmer, der andere nicht.
    2. Der eine Parkplatz ist städtisch, der andere nicht.
    Gruß Sebastian

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  3. #3
    TP-Veteran ratze bringt sich richtig ein ratze bringt sich richtig ein Avatar von ratze
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    ... würde eher auf Variante Zwei tippen.

  4. #4
    TP-Member alice73 ist auf einem guten Weg Avatar von alice73
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    hmmm... glaub ich nicht, das es so unterschiedlich sein wird. MWst ist doch gesetzlich festgelegt, da kann man doch nicht einmal hü und dann hott.
    Ich sehe meinen Steuerberater schon die Haare raufen wenn ich Ihm am JE meine Buchungen übergeben muss.

  5. #5
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Wieso denn nicht? Es ist nämlich richtig was spl und ratze gesagt haben. Umsatzsteuer darf nur derjenige ausweisen, der Unternehmer im Sinne des § 2 UStG ist. Dies ist bei öffentlichen Einrichtungen jedoch grds. nicht der Fall, so dass diese auch keine USt ausweisen dürfen.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  6. #6
    TP-Member alice73 ist auf einem guten Weg Avatar von alice73
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    OK,so verstehe ich es auch! herzliches Dankeschön an alle.
    Geändert von alice73 (06.12.2005 um 11:11 Uhr)

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