Interessante Frage. Ich könnte mir folgende Umstände vorstellen:
1. Der eine ist Kleinunternehmer, der andere nicht.
2. Der eine Parkplatz ist städtisch, der andere nicht.
Ich hoffe, das die Frage nicht zu blöd ist, aber warum sind auf manchen Parkscheinen die MWSt ausgewiesen und bei manchen nicht? Und sind denn dann alle MWSt pflichtig. Bin etwas durcheinander im Kopf.![]()
Interessante Frage. Ich könnte mir folgende Umstände vorstellen:
1. Der eine ist Kleinunternehmer, der andere nicht.
2. Der eine Parkplatz ist städtisch, der andere nicht.
Gruß Sebastian
Webdesign und viel mehr http://lauff.info
yingiz, deine Wirtschaftsgemeinschaft im Netz - gemeinsam bis zu 60% vom Verkaufspreis oder bis zu 300 € Provisionen verdienen. Jeder profitiert von Jedem! Gemeinsam stark! Jetzt anmelden
... würde eher auf Variante Zwei tippen.
hmmm... glaub ich nicht, das es so unterschiedlich sein wird. MWst ist doch gesetzlich festgelegt, da kann man doch nicht einmal hü und dann hott.
Ich sehe meinen Steuerberater schon die Haare raufen wenn ich Ihm am JE meine Buchungen übergeben muss.![]()
Wieso denn nicht? Es ist nämlich richtig was spl und ratze gesagt haben. Umsatzsteuer darf nur derjenige ausweisen, der Unternehmer im Sinne des § 2 UStG ist. Dies ist bei öffentlichen Einrichtungen jedoch grds. nicht der Fall, so dass diese auch keine USt ausweisen dürfen.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
OK,so verstehe ich es auch! herzliches Dankeschön an alle.![]()
Geändert von alice73 (06.12.2005 um 11:11 Uhr)
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)