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Thema: von pkv auf gkv

  1. #1
    TP-Insider joextra ist auf einem guten Weg
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    von pkv auf gkv

    hallo,

    überlege mir schon lange von der gesetzlichen auf die private kv zu wechseln. bin mir aber total unsicher da die später viel teuerer als die gkv werden könnte. um wieder auf die gkv zu wechseln gibt es meines wissens nach nur zwei möglichkeiten:
    1. man wird arbeitslos
    2. man wird wieder ein stink normaler angestellter
    wenn ich jetzt zur pkv wechsle und merke das es scheiße ist, könnte ich als selbstständiger mich doch im prinzip für wenigstens einen tag arbeitslos melden um wieder zur gkv zu kommen und mich dann wieder selbstständig machen. würde das gehen?

  2. #2
    TP-Newbie sonnenstern228 ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    Hallo,



    wir haben Ihre Anfrage gelesen.

    Sie können diese auch unserem Expertenteam stellen.

    Unter xxxxxxxxxxx können Sie sich unverbindlich und kostenfrei im Forum anmelden und Ihre Frage stellen.



    Unsere langjährigen Fachberater aus der Immobilienwirtschaft, werden sich Ihrer Frage annehmen und eine kompetente Lösung für Sie erarbeiten.



    Die Beantwortung ist absolut kostenfrei für Sie.

    Ich war mal so frei und hab' den Link editiert.
    Geändert von SvenWeb (06.12.2005 um 17:53 Uhr)

  3. #3
    wys
    wys ist offline
    TP-Insider wys bringt sich richtig ein wys bringt sich richtig ein
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    Sehr geehrter Herr sonnestern228,

    ich habe Ihr Anliegen gelesen.

    Sie können diese auch bei mir persönlich zum Vortrag bringen.

    Unter meiner pn werde ich Ihnen Ihnen dann gerne ganz unverbindlich und wirklich kostenfrei erklären, was unverschämte Spams sind.

    Als langjähriger Internetfachmann, werde ich mich Ihrer diesbezüglichen Verwirrung gern annehmen und eine kompetente Lösung anbieten.

    mfg
    wys
    Ich sag mal: OMmmmm ....

  4. #4
    TP-Insider joextra ist auf einem guten Weg
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    man, ich hab doch nicht nach so eine beratung (spam) gebeten. wie siehts aber nun mit meiner frage aus? kann mir da jemand helfen?

    thx

  5. #5
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    würde das gehen?
    Kann ich mir nicht vorstellen. Wahrscheinlich wird wohl ein gewisser Zeitraum dazwischen liegen müssen. Allerdings wird da sicherlich BEBOUB noch etwas zu sagen können.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  6. #6
    TP-Insider joextra ist auf einem guten Weg
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    sonst kann mir keiner eine antwort geben?

  7. #7
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Ich würde auf keinen Fall zur PKV wechseln.

    Ich war 5 Jahre lang in der PKV und das Problem ist das du dort aufgrund der Jahresbeitragsrückerstattungen die bei 3 1/2 Monatsbeiträgen liegt KEINERLEI Interesse hast bei ambulanten Beschwerden zum Arzt zu gehen weil du dies faktisch alles selbst bezahlen musst, weil: du darfst ja nicht nur die 3 1/2 Monatsbeiträge sehen sondern auch die von den Folgejahren.

    Quasi alles unter 600-800 Euro pro Jahr musst du dann rein praktisch selbst bezahlen, was mich dann nur noch angeödet hat. Wenn du nämlich ALLE Rechnungen einreichst wirst du als Risikopatient eingestuft und erhältst JEDES Jahr eine Beitragserhöhung!!!

    Wenn GKV Patienten über die 10 Euro Praxisgebühr lästern kann ich nur lachen, die zahle ich jetzt nämlich wirklich gern. Ich freue mich wirklich wieder GKV Patient zu sein, auch wenn dies der Arzt nicht so gern sieht.

    Und ja: du kannst zurück in die GKV wenn du deine Selbständigkeit beendest, aber nur wenn du a) Arbeitsvertrag hast oder b) Anspruch auf ALG I oder II hast oder einen Ehepartner (Familienversicherung).

  8. #8
    TP-Junior LenaM macht alles soweit korrekt
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    mein Rat

    Hallo Suchender,
    1. meine Empfehlung lautet: versichere Dich bei einer Privaten Krankenversicherung zusätzlich nur mit den Leistungen die Dir jetzt fehlen.
    2. du mußt mindestens 1 Jahr arbeitslos sein oder 1 Jahr angestellt, oder ein Jahr angestellt + eingenes Gewerbe mit mehr als 1/2 Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis um wieder in eine gkv zu kommen.
    Aus leidvollen Erfahrungen mit meinem Mann, selbstständig (1 Jahr verheiratet), er hat gar keine Krankenversicherung und hat jetzt kein Recht auf gkv, in die pkv nimmt ihn auch keiner wegen Übergewicht, Betrieb für ein Jahr aufgeben möchte er nicht - bin ich auch verzweifelt auf der Suche nach einem Weg.
    Irgend jemand hat ihn mal zur pkv verleitet - es gibt sicher auch gute pkv aber ihm hat irgend wann das Geld nicht mehr ausgereicht - zu meinem Rat aus 1 hast Du langfristig volle Entscheidungsfreiheit.
    Gruß
    LenaM

  9. #9
    TP-Senior hi77 ist auf einem guten Weg
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    Zitat Zitat von LenaM
    2. du mußt mindestens 1 Jahr arbeitslos sein oder 1 Jahr angestellt, oder ein Jahr angestellt + eingenes Gewerbe mit mehr als 1/2 Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis um wieder in eine gkv zu kommen.
    Vollkommen daneben, du bringst hier so ziemlich alles durcheinander was nur möglich ist. Sobald man von der Selbständigkeit in ein hauptberufliches Angestelltenverhältnis wechselt und mit dem Gehalt unter der Beitragsbemessungs- bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, entsteht sofort eine Versicherungspflicht in der GKV. Da gibt es gar keine Wahlmöglichkeit. Ebenso bei Anspruch auf ALG I und den hat man eben nach 12 Monaten Arbeit als hauptberuflicher Angestellter.

    Zitat Zitat von LenaM
    Aus leidvollen Erfahrungen mit meinem Mann, selbstständig (1 Jahr verheiratet), er hat gar keine Krankenversicherung und hat jetzt kein Recht auf gkv, in die pkv nimmt ihn auch keiner wegen Übergewicht, Betrieb für ein Jahr aufgeben möchte er nicht - bin ich auch verzweifelt auf der Suche nach einem Weg.
    Eine Unterbrechung der Versicherung ist ein Sonderfall.

  10. #10
    TP-Junior LenaM macht alles soweit korrekt
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    sorry falsch beschrieben

    Nach meinem Verständnis -- du mußt mindestens 1 Jahr arbeitslos sein oder 1 Jahr angestellt, oder ein Jahr angestellt + eingenes Gewerbe mit mehr als 1/2 Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis um in einer gkv bleiben zu können.
    Hinein kommst Du automatisch wenn einer der obigen Fälle eintritt, wie vorhin richtig bemerkt.
    Nach meinen Recherchen ist 1 Jahr Pflicht.
    gruß
    LenaM

  11. #11
    TP-Senior hi77 ist auf einem guten Weg
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    Zitat Zitat von LenaM
    Nach meinen Recherchen ist 1 Jahr Pflicht.
    LOL

    Wie ich oben schon geschrieben habe: das ist grober Unfug.
    Zeige mir einen Arbeitnehmer mit einem Lohn/Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze bzw. JAE der nicht in der GKV ist. Das ist nicht zulässig da in so einem Fall Versicherungspflicht besteht und das bereits mit der ersten Meldung zur Sozialversicherung, die vom Arbeitgeber rausgeht!

  12. #12
    TP-Junior LenaM macht alles soweit korrekt
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    immer noch nicht klar ausgedrückt?

    ab dem ersten Tag als Arbeitnehmer bist Du in der GKV - ist OK - stimmt und dies sehe ich genauso!
    Wenn Du aber am nächsten Tag, oder im nächsten Monat, bzw innerhalb des ersten Jahres aufhörst und wieder selbstständig arbeiten möchtest, kommst Du in die Gefahr, daß die GKV dich entläßt (die kündigt).

    Ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
    Gruß LenaM

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