Das ist nicht dein Ernst oder?
Falls doch, würde ich sagen, es ist TASCHENGELDSTEUER.
marco
Etwas OT, aber interessiert mich trotzdem:
"Meine Oma aus Amerika schickt mir monatlich einen Scheck über 200$, dafür, dass ich so nett zu ihr bin. Wie muß ich das gesetzeskonform versteuern? Gewinnerzielungsabsicht ist ja vorhanden, Tätigkeit: "Nettsein". Kann/Muß ich ein Gewerbe anmelden und wenn nicht, was für eine Steuer fällt dann an?"
Das ist nicht dein Ernst oder?
Falls doch, würde ich sagen, es ist TASCHENGELDSTEUER.
marco
"Respect the Rock"
Wenn dann wäre Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer (ist das gleiche) fällig. Allerdings gibt's da einen Freibetrag von 51.200 EUR, die innerhalb von 10 Jahren nicht überschritten werden dürfen. Das ist die Theorie, ob das praxismäßig angezeigt wird ist etwas anderes.Kann/Muß ich ein Gewerbe anmelden und wenn nicht, was für eine Steuer fällt dann an?"
Geändert von SvenWeb (07.12.2005 um 10:47 Uhr)
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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