bin mir sicher, dass es zumindest nicht von der Bilanzpflicht abhängt (Bilanzpflicht besteht erst ab einem gewissen Umsatz/Ertrag, drunter kann man mit EÜR arbeiten, muss aber trotzdem Inventur machen)
Wenn es einen Warenbestand gibt, muss dieser imho bei allen Unternehmen per Inventur erfasst werden ... aber ich bin schon immer Händler mit Warenlager, vielleicht gibt es für Dienstleister tatsächlich andere Regeln?

100% festlegen mag ich mich da dann jetzt doch nicht mehr, aber 99%ig
