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Alt 08.12.2005, 23:17   #1
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Inventur?


Hallo,

wenn ich vor dem Jahresende noch Wareneinkäufe tätige, sind diese ja Betreibsausgaben und schmälern meinen Gewinn. Wenn ich diese Waren vor dem neuen Geschäftsjahr nicht verkaufe, muss dann eine Inventur durchgeführt werden? Es handelt sich lediglich um weniger als 10 Waren.
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Alt 09.12.2005, 00:09   #2
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Cool

Zitat:
Zitat von Master_T2
muss dann eine Inventur durchgeführt werden?
eine Inventur muss immer durchgeführt werden, egal ob 10 Artikel oder 100.000 ...
einmal im Jahr musst du deinen Warenbestand erfassen (durch zählen, wiegen, messen, schätzen)

ist auch für dich selber gut, dann weißt du, wo deine Kohle steckt
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Alt 09.12.2005, 01:28   #3
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Müssen nicht nur bilanzierende Unternehmen Inventuren durchführen? Bin da nicht so bewandert, da wir eigentlich nur Dienstleistungen anbieten.
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Alt 09.12.2005, 02:22   #4
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bin mir sicher, dass es zumindest nicht von der Bilanzpflicht abhängt (Bilanzpflicht besteht erst ab einem gewissen Umsatz/Ertrag, drunter kann man mit EÜR arbeiten, muss aber trotzdem Inventur machen)

Wenn es einen Warenbestand gibt, muss dieser imho bei allen Unternehmen per Inventur erfasst werden ... aber ich bin schon immer Händler mit Warenlager, vielleicht gibt es für Dienstleister tatsächlich andere Regeln?
100% festlegen mag ich mich da dann jetzt doch nicht mehr, aber 99%ig
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Alt 09.12.2005, 07:48   #5
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Gewinnermittler nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR) brauchen keine Inventur durchführen.

Allerdings sei auf das Bestandsverzeichnis des Anlagevermögens hingewiesen. Dies gilt zwar nur für das nicht abnutzbare Anlagevermögen, allerdings schadet es definitiv nicht auch das bewegliche Anlagevermögen in dieses Verzeichnis aufzunehmen, um die Abschreibung besser im Griff zu haben.
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Alt 09.12.2005, 16:41   #6
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Ok, danke euch beiden. Das wollte ich hören
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