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Kann / muss ich trotzdem den Jahresabschluss zum 31.12.2005 machen oder wie läuft das ?
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Der Jahresabschluss richtet sich nach dem Wirtschaftsjahr. Dies ist regelmäßig das Kalenderjahr und somit erfolgt dies auch auf den 31.12.
Ob du diesen Posten noch buchen musst kommt ganz darauf an, was du unter Jahresabschluss verstehst. Bei einer EÜR brauchst du die offenen Posten nicht aufführen. Somit stellen sie auch keine Einnahme dar.
Bei einer Bilanz hingegen ist eine Forderung einzubuchen. Dies passiert gewinnerhöhend. Im Zeitpunkt der Zahlung erfolgt dann natürlich keine Gewinnerhöhung mehr.
Im Vergleich der beiden Gewinnermittlungsarten kommt es somit zu zeitlichen Verschiebungen aufgrund des Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG bei der EÜR. Da du jedoch Kleinunternehmer bist vermute ich ganz stark, dass die Gewinnermittlung mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfolgt, so dass die Einnahme erst in 2006 im Zeitpunkt der Zahlung zu erfassen ist.
Gruß
Sven