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12.12.2005, 11:28
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2004
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Gewerbe und geringf. Einkommen?
Hallo zusammen,
kurzes Darstellung des Sachverhalts (bitte kurz hinweisen, wenn ich in einer Vermutung falsch liege):
1. Mit einem angemeldeten Gewerbe, egal ob Einzelunternehmen oder andere Rechtsform, muss man die MwSt in der Rechnung ausweisen (unabhängig von der Höhe des Einkommens- bzw. Umsatzes).
2. Die kann man nicht machen, wenn man als Kleinunternehmen nicht die festgesetzte Einkommensgrenze überschreitet.
Wenn 1. also richtig ist, sollte es doch nicht rechtens sein, wenn ein Unternehmen eine Rechnung ohne MwSt von einem verlangt (geht doch schon in Richtung Schwarzarbeit, oder?)?
Welche rechtlichen Schritte kann gegen einen eingeleitet werden, wenn man keine MwSt in den Rechnungen angegeben hat?
Schon jetzt vielen Dank und Grüße
Chris
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12.12.2005, 11:37
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#2
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Berlin
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zu 1.)
Kleinunternehmer dürfen keine USt ausweisen.
Als Kleinunternehmer ist man abhängig von der Höhe des Einkommens- bzw. Umsatzes.
Wenn also jemand eine Rechnung ohne ausgewiesene MWSt schreibt, kann es sich auch nur um einen Kleinunternehmer handeln.
MfG
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Wem nicht zu helfen ist dem ist vielleicht zu schaden.
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12.12.2005, 15:07
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2004
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Danke Palenie,
Kann mir noch jemand eine Info bzgl. der anderen/offen Fragen geben?
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12.12.2005, 15:29
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Es kann viele Gründe haben, dass keine USt ausgewiesen wurde. Der leistende ist ...
1. Privatperson - dürfen keine USt ausweisen
2. Kleinunternehmer - dürfen auch keine USt ausweisen - jedoch Hinweis in Rechnung
3. Leistung ist nicht steuerbar - Hinweis in Rechnung ist m.E. nicht erforderlich
4. Leistung ist steuerfrei - Hinweis in Rechnung auf Steuerbefreiung
5. Leistungsempfänger schuldet USt (Reverse-Charge-System bei bestimmten Leistungen) - Hinweis in Rechnung auf Anwendung des § 13b UStG
6. .... die Exoten, die keinen interessieren (Differenzbesteuerung, Pauschalversteuerung bei Landwirten etc.)
Wird die USt nicht ausgewiesen obwohl dies hätte sein müssen, so wird diese aus dem Rechnungsbetrag mit 16/116 herausgerechnet bei 16 % Steuersatz und muss an das Finanzamt gezahlt werden. Der Leistungsempfänger kann sich keine Vorsteuer abziehen, weil diese nicht ausgewiesen wurde.
Je nach Einzelfall können strafrechtliche Vorschriften hinzukommen, falls der USt-Ausweis bewusst (mit Wissen und Wollen) unterlassen wurde (Steuerhinterziehung). Da muss man dann aber den Gesamtfall würdigen und nicht den einzelnen Umsatz.
Gruß
Sven
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12.12.2005, 15:34
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2004
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Ich kann deine Frage nicht ganz nachvollziehen. Wenn ein Unternehmen eine Rechnung ohne MwSt. will, aber du Ust. ausweisen musst, dann bist du nacher der Depp , da du nach §15 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG gezwungen bist, eine einwandfreie Rechnung zu erstellen... Da kann dieser Kunde wollen was er will, mit Schwarzarbeit im übertragenen Sinne hat das nichts zu tun.. 
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12.12.2005, 15:59
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Dec 2004
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Oki Danke  .
Ist klar, dass ich das dann muss. Was ich nur nicht verstehe ist, wieso will bzw. verlangt ein Unternehmen eine Rechnung ohne Mwst!? Macht doch nur Sinn, wenn es die MwSt nicht bezahlen will!?
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12.12.2005, 16:04
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2004
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Wenn du eine Rechnung mit MwSt. stellst, bekommt das andere Unternehmen diese Ust. wieder vom FA zurück, also von dem her , nicht nachvollziehbar...
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